19.49

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Sie merken an der Länge der Reden, dass es sich um ein anscheinend nicht so großes Thema handelt. (Abg. Belakowitsch: Für die Betroffenen schon!) Trotzdem auch von meiner und von unserer Seite dazu ein paar Ausführungen: Ich rede jetzt nur zum Thema Bildungsbonus, Schulungszuschlag im Bereich des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und möchte da ganz klar die Position unserer Fraktion darlegen. Sie haben sicher, nehme ich an, den Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer gelesen. Eines der Grundprinzipien, das wir da vorantragen, ist das Thema Leistung. Unser christlich-soziales Verständnis von einer Gesellschaft ist, dass jeder, der kann, seine Leistung in dem Sinne erbringt, dass er damit auch ein eigenes Einkommen erwirtschaften kann und auch möglicherweise das Auskommen für seine Familie, für seine Angehörigen verdienen kann.

Daher ist es für mich jetzt ganz passend, dass der Herr Sozialminister links von mir sitzt – eigentlich wäre es auch ein Thema des Arbeitsministers –, weil es bei diesem Bildungsbonus ganz konkret darum geht, dass jene Menschen, die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung beziehen, einen Zuschlag bekommen, damit sie sich in Form einer Schulung qualifizieren, damit sie am Ende des Tages wieder in den Arbeitsmarkt zurückkommen.

Es war immer unser Credo: Die beste Sozialpolitik ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. (Abg. Koza: So ist es! Genau!) Eine gute Arbeitsmarktpolitik ist das beste Programm für die Armutsbekämpfung. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf logischerweise zu, ich habe ihn ja auch selbst unterschrieben und eingebracht, weil wir jetzt diesen Bildungsbonus eben auf die Sozialhilfebezieher ausweiten, sprich auf die Mindestsicherungsbezieher.

Ich kann dem, was Gerald Loacker gesagt hat, durchaus etwas abgewinnen, das möchte ich ganz klar sagen. Wir werden uns sicher ganz genau anschauen, ob dieser Bonus, der dazugegeben wird, dann tatsächlich zu mehr Beschäftigung führt, denn was nicht sein dürfte, ist – lieber Gerald, da gebe ich dir recht –, dass das nur eine Erhöhung einer Sozialleistung ist, die am Schluss keinen Beschäftigungseffekt hätte. Das werden wir uns sicher in der Folge ganz gut anschauen.

Ich möchte in meinem Redebeitrag auch die Gelegenheit wahrnehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass wir seitens der Bundesregierung in den letzten Jahren eine sehr gute, aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben haben. Wir hatten ja das Coronapandemiejahr, in dem auch einige neue Maßnahmen eingeführt wurden, die einen durchaus sehr guten Erfolg gebracht haben. Ich möchte da ganz konkret die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen ansprechen. Wir hatten im Jahr 2021, also vor etwa drei Jahren, 148 000 Menschen, die langzeitarbeitslos waren, sprich mehr als ein Jahr nicht in Beschäftigung waren. Derzeit ist es circa die Hälfte, nämlich 78 000 Menschen. Das spricht dafür, dass unsere Programme zielgerichtet angekommen sind.

Auch heuer erhält das AMS 270 Millionen Euro dezidiert dafür, um die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin zu senken und ihr auch aktiv zu begegnen, Stichwort Programm Sprungbrett. Wir haben heute schon im Bereich Pflege über die Maßnahme des Pflegestipendiums als ein Anreiz gesprochen, unterstützt mit einer höheren Förderung, um sich für den Pflegeberuf ausbilden zu lassen.

All diese Maßnahmen sind wichtig, denn Leistung und der eigene Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Wohlbefinden und zum Wohlstand müssen wie gesagt im Vordergrund stehen. Deswegen vielleicht noch ein Blick auf die österreichweiten Zahlen in der Mindestsicherung oder in der Sozialunterstützung, wie es jetzt heißt: Österreichweit ist diese Zahl relativ konstant. Im Jahr 2012 waren 221 000 Menschen in der Mindestsicherung verankert, zehn Jahre später, 2022 – das ist die letzte ganz aktuelle Statistik –, etwa 235 000, also nur ein geringer Anstieg. Wenn man das mit der Bevölkerungsentwicklung vergleicht, so ist das wahrscheinlich ungefähr der gleiche Prozentsatz.

Was allerdings auffällig ist – und das wäre eine ganz große Bitte auch an alle Damen und Herren, die aus der Bundeshauptstadt Wien kommen –: Es zeigt sich da ein äußerst differenziertes Gefälle, nämlich ist die Zahl in acht Bundesländern – außer Wien – teilweise zurückgegangen oder konstant geblieben. Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher in Wien ist in diesen zehn Jahren um 23 Prozent gestiegen. (Abg. Belakowitsch: Wird noch weiter steigen!) Ich denke, dass sich Wien das ganz genau anschauen muss: Was ist der Grund? Was sind die Gründe dafür, dass in Wien so viele Menschen in der Mindestsicherung sind, mehr denn je? (Abg. Belakowitsch: Illegale Migration! Illegale Migration, Herr Kollege!) Warum ist dieses Gefälle österreichweit so extrem groß, dass sich fast drei Viertel der Mindestsicherungsbezieher in der Stadt Wien befinden? (Abg. Loacker: Wenn ein Syrer herkommt, geht er nicht nach Kötschach-Mauthen! Das ist ja logisch!)

Also, meine Damen und Herren, wir sind gefordert, eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben und in diesem Sinne auch die Armut zu bekämpfen. Diese Maßnahme, wie der Schulungszuschlag, der nun eben auch für Sozialunterstützungsbezieher zur Auszahlung gelangt, soll genau in diese Richtung gehen. Daher glauben wir, dass diese Maßnahme auch richtig ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Koza.)

19.55

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.