19.55

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon immer wieder überrascht. Die NEOS bezeichnen sich immer wieder als die Bildungspartei schlechthin. Interessanterweise immer dann, wenn es um Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder wenn es um Bildungsmaßnahmen für arme Menschen geht, in dem Fall Sozialhilfebezieher:innen, wenn es darum geht, dass wir die Möglichkeit schaffen, dass diese Menschen tatsächlich eine Ausbildung bekommen, denen lange Zeit die Möglichkeit geraubt wurde, einer Arbeit nachzugehen, eine entsprechende Ausbildung abzuschließen, damit sie dann einen besseren Job haben, damit sie dann als Fachkraft in einem Betrieb arbeiten können, damit sie dann eben nicht mehr Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, immer dann, wenn es darum geht, den Menschen das zu ermöglichen, indem wir ihnen eine bessere soziale Absicherung geben, stimmen die NEOS dagegen. (Beifall der Abg. Blimlinger.) Dieser Ansatz einer Bildungspartei ist in meinen Augen höchst fragwürdig und auch wirklich hinterfragenswert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Genau darum geht es in Wirklichkeit: Es geht genau darum, dass wir aus der Arbeitsmarktpolitik wissen, dass je besser die Ausbildung, je besser die Qualifizierung von Menschen ist, desto weniger sind sie arbeitslos, desto höher ist ihr Einkommen und desto mehr spart sich der Staat Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. (Abg. Loacker: Ihr kümmert euch immer um die, die nicht arbeiten! Kümmert euch um die, die arbeiten!)

Wir wissen aber auch – und das sind auch die Erfahrungen der letzten Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte –, dass vor allem längere Ausbildungen, längere AMS-Maßnahmen, längere Kurse einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Leute entsprechend gut qualifiziert sind und länger am Arbeitsmarkt bleiben.

Wenn aber Kurse relativ lange dauern, geraten natürlich Haushalte und Menschen, die ein niedriges Einkommen, ein niedriges Arbeitslosengeld beziehen, trotz Sozialhilfe ökonomisch unter Druck, müssen oft die Ausbildung abbrechen, nehmen dann wieder Hilfsjobs an, landen im nächsten Moment wieder beim AMS – und der Kreislauf fängt von vorne an.

Genau darum machen wir diese Maßnahme – und es ist meiner Meinung nach eine hochintelligente Maßnahme –, dass wir eine bessere soziale Absicherung mit Ausbildung, Qualifizierung und mehr Perspektiven im Job verknüpfen. Darum verstehe ich auch überhaupt nicht – überhaupt nicht! –, warum die Sozialdemokratie, die hier ständig fordert, das Arbeitslosengeld muss erhöht werden und die Sozialhilfe muss erhöht werden, immer dann, wenn wir Maßnahmen zur Erhöhung setzen – und sehr intelligente Maßnahmen, nämlich Bildung mit einer besseren sozialen Absicherung zu verknüpfen –, dagegenstimmt. Das war beim Arbeitslosengeld so, das ist jetzt bei der Sozialhilfe genau das Gleiche. Das verstehe ich nicht, das soll verstehen wer will, ich mit Sicherheit nicht – noch dazu, wo das auch ein ausdrücklicher Wunsch der Arbeiterkammer ist, dass wir das bitte umsetzen. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Erklärt ihr das den Menschen! Ich erkläre es ihnen sicher nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zuletzt möchte ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Gödl und Koza einbringen, weil in dem vorliegenden Antrag noch die Zahlen für 2023 stehen und wir natürlich die aktualisierten Zahlen reinschreiben wollen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3816/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geändert wird (2449 d.B)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (3816/A) in der Fassung des Ausschussberichts (2449 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Z 2 wird in § 5 Abs. 2a der Betrag „136,2 Euro“ durch den Betrag „149,4 Euro“ ersetzt.

*****

Das sind die aktuellen Zahlen für den Schulungszuschlag für das Jahr 2024. Ich bitte im Sinne der Betroffenen, im Sinne des Arbeitsmarktes und im Sinne der Chancen für Menschen in Armut, in ein Erwerbsleben zurückzukommen, aus der Sozialhilfe einen Sprung ins Erwerbsleben zu machen, um möglichst breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3816/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geändert wird (2449 d.B) (TOP 18)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (3816/A) in der Fassung des Ausschussberichts (2449 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Z 2 wird in § 5 Abs. 2a der Betrag „136,2 Euro“ durch den Betrag „149,4 Euro“ ersetzt.

Begründung

Im Initiativantrag 3816/A vom 15.12.2023 ist vorgesehen, dass die Höhe des Schulungszuschlages jährlich mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG zu vielfachen ist. Im Wege des Abänderungsantrages vom 20.2.2024 wurde aus Versehen verabsäumt, den Wert für das Jahr 2023 an den Wert 2024 anzupassen. Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll dies nun in 2. Lesung nachgeholt werden.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.