20.33

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich nehme Stellung zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23.

Ich beginne mit TOP 23: Da wird es Zustimmung von uns geben, weil es eine längst überfällige Maßnahme ist. Es erfolgt damit eine gesetzliche Verbesserung, da bei der Begleitung eines schwersterkrankten Kindes kein gemeinsamer Haushalt mit dem schwersterkrankten Kind mehr vorliegen muss. Das ist nun endlich umgesetzt. – Danke an alle Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, dass es da eine Lösung im Interesse aller Beteiligten gibt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zu Tagesordnungspunkt 22: Kollegin Graf wird inhaltlich sicherlich noch wesentlich stärker darauf eingehen, als ich es tun werde. Es wird da von unserer Seite keine Zustimmung geben.

Ganz kurz aber doch zum Inhalt aus meiner Sicht: Mit diesem Antrag wird die Richtlinie der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union – leider erst mit eineinhalb Jahren Verspätung – umgesetzt. Es geht dabei insbesondere um Änderungen bei den Bestimmungen betreffend Dienstzettel, betreffend Mehrfachbeschäftigung, betreffend Klarstellungen, auch was Aus-, Fort- und Weiterbildungen betrifft, wie die Arbeitszeit zu werten ist und wie vom Dienstgeber zu bezahlen ist.

Die neuen Regelungen gelten nur für alle Arbeitsverträge, die ab Inkrafttreten der Bestimmungen abgeschlossen werden, und das ist aus unserer Sicht doch etwas unverständlich, denn als wir hier anno dazumal die europäische Richtlinie zur Einführung von Dienstzetteln in Österreich zur Umsetzung gehabt haben, hat es auch einen Rechtsanspruch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegeben, diese Dienstzettel rückwirkend von den Arbeitgebern ausgestellt zu bekommen, wenn die Dienstnehmer das beantragt haben.

Die Begründung seitens der Regierungsparteien, dass das einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen würde, ist überhaupt nicht nachvollziehbar, denn damals war das wesentlich schwieriger, fand unter ganz anderen technischen Voraussetzungen statt – und ist es in Österreich gelungen, das für alle Beschäftigten umzusetzen.

Abschließend zur Beurteilung: Die Umsetzung weist aus unserer Sicht drei große Mängel auf.

Es fehlen erstens die wirklich wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen, wie sie in Artikel 19 der Richtlinie vorgegeben sind – also es gibt sehr, sehr, sehr milde Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Der zweite Punkt, den wir daran ebenfalls kritisieren, betrifft das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, dass diese nicht richtlinienkonform umgesetzt werden, weil das im Widerspruch zu Artikel 22 der Richtlinie steht. Es gibt keine angemessene Übergangsfrist zur Ergänzung in bestehenden Dienstverhältnissen.

Der dritte Punkt, den wir bemängeln, betrifft das durch den Artikel 17 der Richtlinie vorgegebene Benachteiligungsverbot, das die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vor jedweder Benachteiligung durch den Arbeitgeber umfasst. Im Antrag ist das wirklich nur unzureichend und größtenteils ohne Konkretisierung umgesetzt.

Zusammengefasst, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie diese Richtlinie von den Regierungsparteien umgesetzt wird, wirkt für uns halbherzig, notgedrungen – nach dem Motto: Dann setzen wir sie halt eineinhalb Jahre später um! – Das ist eigentlich schade, weil es auch wesentlich europäischer und (Abg. Haubner: Noch mehr Strafen, noch mehr Bürokratie, noch mehr - -!) bezüglich der Richtlinienkonformität wirklich besser hätte umgesetzt werden können. Aus diesem Grund wird es von unserer Fraktion keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.37

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Frau Staatssekretärin Mag.a Susanne Kraus-Winkler herzlich im Plenarsaal begrüßen.

Nun darf ich Sie, Frau Abgeordnete Graf, zum Rednerpult bitten. – Bitte schön.