20.37

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! (Beifall des Abg. Hörl.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und jene, die noch vor dem Fernseher sitzen! Kollege Muchitsch hat es schon erwähnt: Ich darf mich auf den Antrag bezüglich der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Thema transparente Arbeitsbedingungen konzentrieren.

Worum geht es bei dieser Richtlinie und was will man damit bezwecken? – Die Richtlinie ist wie gesagt seit eineinhalb Jahren in der Umsetzung, wobei man da schon eines erwähnen muss: Da wir bereits ein wirklich transparentes Arbeitsrecht und transparente Dienstzettel haben, haben wir da nur einige Punkte in der Umsetzung gehabt, und da hat es schon auch den einen oder anderen Termin für Gespräche mit der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft gegeben. Man hat da also schon auch jemanden miteingebunden.

Ich darf jetzt vielleicht auf das Thema eingehen und dann auch noch auf Herrn Muchitsch replizieren.

Worum geht es? – Es geht um mehr Transparenz bei den Dienstzetteln. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind wir da wirklich sehr gut. Es geht darum, dass man jetzt im Arbeitsverhältnis zusätzliche Informationen angeben muss: Probezeit, wie man mit Mehrfachbeschäftigung umgeht, die Vorhersehbarkeit der Arbeit ist ein wichtiger Punkt, die Arbeit auf Abruf ist ein Thema und auch, wie es mit der Fortbildung aussieht. – Diese Themen werden jetzt in den Dienstzetteln angemerkt.

Es ist da wie gesagt bei uns schon eine große Transparenz gegeben. Wir haben auch nur die Punkte eingearbeitet, die aus EU-Sicht fehlen; das sind die zwei wesentlichen Punkte. Das eine war die Festlegung der Mehrfachbeschäftigung, wie man in Zukunft damit umgeht – Tatsache ist, dass wir das so umgesetzt haben, dass eine Mehrfachbeschäftigung natürlich nicht ausgeschlossen ist, wenn sie sich moralisch auch mit dem Hauptjob verträgt und wenn es nichts Verwerfliches ist; das muss man auch dazusagen –, und das Zweite ist das Recht auf einen Dienstzettel.

Also ich kenne keine Unternehmer, die keine Dienstzettel ausstellen. Es kann natürlich vorkommen, dass kleinere Unternehmen, die keine Personalabteilung haben, vielleicht den einen oder anderen Tag länger brauchen, um einen Dienstzettel auszustellen. Wir haben bei den Sanktionen wirklich auf unsere KMUs geachtet, indem wir Folgendes gesagt haben: Die Sanktionen sind so zu wählen, dass man, wenn ein Verfahren eingeleitet wurde, aber der Dienstzettel in der Zwischenzeit ausgestellt worden sein sollte, von einer Sanktion absieht. – Das ist schon im Interesse unserer KMUs.

Was wir nicht dulden – und das haben Sie, Herr Kollege Muchitsch, nicht gesagt – ist, dass es bei Wiederholungstätern beziehungsweise bei solchen, die wirklich eine Anzahl von mehr als fünf Dienstzettel nicht auszustellen beabsichtigen, höhere Sanktionen gibt. Das dulden wir natürlich nicht.

Neu dazugekommen ist ein Motivkündigungsschutz für zwei Themen. Das eine ist, wenn ein Mitarbeiter das Gefühl hat, dass er gekündigt worden ist, weil er eine Mehrfachbeschäftigung hat, und das zweite ist, wenn er das Gefühl hat, dass er gekündigt worden ist, weil er nach einem Dienstzettel gefragt hat und ihn noch nicht hat. Für diese Fälle gibt es einen Motivkündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitnehmer hat in Zukunft das Recht, binnen fünf Tagen nach Ausspruch seiner Kündigung den Arbeitgeber aufzufordern, zu sagen, warum er gekündigt worden ist. Man muss aber dazu klarstellen, dass der allgemeine arbeitsrechtliche Grundsatz des freien Kündigungsrechtes hier weiterhin aufrechtbleibt. Das greifen wir nicht an.

Der Grundsatz, den wir da generell verfolgt haben, ist weiterhin Fair Play mit genau definierten Rechten und Pflichten.

Was wir nicht gemacht haben – und das ist uns schon ein Anliegen bei mehr als vier Millionen Beschäftigten –: die Arbeitgeber jetzt aufzufordern, dass jeder einen neuen Dienstzettel bekommt. Also bei aller Wertschätzung, diese Bürokratie wollen wir nicht. Wir wollen Bürokratie abbauen und nicht aufbauen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was mir persönlich schon auch wichtig zu erwähnen ist, das ist, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer funktioniert. Die funktioniert in Österreich nämlich wirklich sehr gut. Wie schon gesagt, es gibt vier Millionen Menschen, die erwerbstätig sind, und natürlich wird es immer den einen oder anderen Fall geben, wo es vielleicht Differenzen gibt, der vielleicht nicht so positiv ist. Im Großen und Ganzen können wir aber sagen, wir haben bei der Umsetzung dieser europäischen Richtlinie kein Gold Plating betrieben, das haben wir wirklich nicht gemacht. (Heiterkeit des Abg. Wurm.)

Und zweitens haben wir die Bürokratie nicht aufgebaut. Uns ist wichtig, dass wir europäische Richtlinien – und ich glaube, ich spreche da mehrere an – in Zukunft so umsetzen, dass es nicht mehr Bürokratie als notwendig gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.41

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.