20.51

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Im Zuge der Debatte zu diesem TOP haben wir im Ausschuss auch einen §-27-Antrag eingebracht, in dem es um eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes gegangen ist.

Worum geht’s? – Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld, das 55 Prozent des Nettoeinkommens beträgt, eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn zum Zweck der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder eine Arbeitsfreistellung – das ist die Familienhospizkarenz – in Anspruch genommen wird.

Bisher war der gemeinsame Haushalt bei der Pflege von schwerstkranken Kindern eine Voraussetzung. Für den Bezug dieser Leistungen war das eben ganz wichtig und eine niedergeschriebene Voraussetzung. Das haben wir vor Kurzem im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert. Der gemeinsame Haushalt ist dort nun nicht mehr Voraussetzung für den Bezug dieser Leistung.

Mit diesem Antrag passen wir die Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz entsprechend an diese Regelung an. Somit entfällt die Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes nun auch hier.

Ich glaube, dass wir da eine entsprechende Erleichterung für Menschen schaffen, die es ohnedies schwer genug haben. – Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.