20.57

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen, die noch zusehen! In meiner kurzen Rede geht es um die Kinderreha. Wir haben im November schon darüber diskutiert.

Eine Kinderreha kann Wochen oder auch Monate dauern, und in dieser Zeit ist es natürlich für die Kinder sehr wichtig, dass ihre Bezugspersonen – meist sind das die Eltern oder ist das ein Elternteil – mit sind. Das ist auch möglich, die Eltern dürfen beziehungsweise können ihre Kinder auf Reha begleiten, sie können eine Pflegefreistellung beantragen. In der Zeit, in der sie dann eben kein Arbeitsentgelt bekommen, bekommen sie auch ein Pflegekarenzgeld. Das ist alles möglich. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die jeweilige Rehaeinrichtung einen Vertrag mit der Sozialversicherung hat. – Das ist einmal so das Grobe.

Es war aber so, dass Eltern ihre Kinder auch in Einrichtungen begleiten wollten – oder nach wie vor wollen –, die keinen Vertrag mit der SV hatten. Das sind in Österreich drei Einrichtungen: zum einen eine sehr gute Einrichtung in der Steiermark, der Radkersburger Hof, das Rekiz in Salzburg und der Ederhof in Osttirol, alles Einrichtungen, die eben auf bestimmte Krankheiten spezialisiert sind; und es darf nicht sein, dass nur, weil eben dieser Vertrag fehlt, ein Kind nicht die beste Reha bekommt, die es eigentlich benötigt.

Das wurde jetzt geändert. Das freut mich sehr, wir haben uns auch wirklich sehr für diese Gesetzesänderung eingesetzt, und ich freue mich einfach für alle Eltern, die ihre Kinder jetzt auch in diese drei Einrichtungen begleiten dürfen, von Anfang an die Fortschritte wirklich aus erster Hand miterleben dürfen und somit natürlich auch zur weiteren Genesung zu Hause beitragen können. – Ich danke allen, die an dieser Gesetzesänderung mitgewirkt haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.59

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.