Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 2453 der Beilagen.

Ich ersuche die Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer das auch in dritter Lesung tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

23. Tagesordnungspunkt: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2454 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer das auch in dritter Lesung tut, möge das mit einem Zeichen bekunden. – Auch das ist einstimmig, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.