12.34

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Änderung des Gerichtsgebührengesetzes betreffend diese Gebührenbefreiung bei Grundstückseintragungen bei dringendem Wohnbedürfnis werden wir von der FPÖ grundsätzlich zustimmen, weil wir finden, dass es notwendig und wichtig ist, dass es kommt.

Es wäre ja kontraproduktiv, wenn der Finanzminister einerseits dafür sorgt, dass die Bürger zum Hausbauen für drei Jahre einen billigen Kredit bekommen, und dann bei den Gebühren wieder in den Sack der Leute greift und das Geld herausholt. Ich finde, das ist nicht sinnvoll. Deswegen ist es auch wichtig, dass da eine Befreiung kommt.

Wie schaut diese Befreiung aber aus? – Bis 500 000 Euro gibt es eine komplette Gebührenbefreiung, über 500 000 Euro ist zu vergebühren, und ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro wird es keine Gebührenbefreiung mehr geben.

Die Obergrenze von 500 000 Euro, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist sehr schnell erreicht. Mit Grundstückskauf, Baukosten und dergleichen kommt man heute sehr schnell auf 700 000 Euro oder 800 000 Euro, ein bisschen Eigenkapital von vielleicht 15 oder 20 Prozent abgezogen, und es verbleiben trotzdem sehr schnell Gebühren, die zu entrichten sind, für eine Größenordnung, für eine Bemessungsgrundlage von 100 000 Euro, 150 000 Euro, vielleicht sogar 200 000 Euro. Das heißt, wir finden, dass diese Grenze zu niedrig angesetzt ist.

Andererseits finden wir die Grenze, ab welcher die gesamte Gebühr zu entrichten ist – nämlich 2 Millionen Euro –, viel zu hoch. Es entsteht einfach der Eindruck, dass die ÖVP hier ihren Freunden, die etwas wohlhabender sind, beim Häuslbauen unter die Arme greifen und noch ein bisschen Geld geben will. Wenn wir von 2 Millionen Euro reden (Abg. Ottenschläger: Es war jetzt ein Widerspruch in Ihrer Rede!), dann kann man durchaus sagen, dass da eine Klientelpolitik stattfindet.

Wir von der FPÖ sind der Meinung, dass sich jemand, der sich heute ein Haus um 1,5 Millionen oder 2 Millionen Euro leisten kann, auch diese Gebühr leisten kann. Diese Beträge, die man sich da erspart, hätte man vielleicht besser den anderen Leuten dazugeben können. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)

Meine Damen und Herren, diese Gebührenbefreiung ist wieder ein schönes Beispiel dafür, warum es so wichtig ist, dass Österreich einen freiheitlichen Volkskanzler Herbert Kickl bekommt, denn nur mit ihm wird garantiert, dass das Steuergeld sozial und treffsicher eingesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Meine Güte! – Ruf bei den Grünen: Ein Volkskanzler, der nie da ist! – Rufe bei der ÖVP: Das hast du aber auch ...! Der Vokaki!)

12.37

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.