Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 18127/J bis 18178/J

2. Anfragebeantwortungen: 16962/AB und 16963/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz und das Postmarktgesetz geändert werden (2502 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden (2503 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden (2504 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 3397/A der Abgeordneten Loacker, Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Mitteleffizienz bei Bildungskarenz“ eine Frist bis zum 19. April 2024 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag erfolgt am Ende der Debatte.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3 sowie 4 und 5 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde ein Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß entspricht die Tagesblockzeit einer Zeit von 8 „Wiener Stunden“. Es ergeben sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 156, SPÖ 108, FPÖ 88, Grüne 80 sowie NEOS 64 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 32 Minuten. Die Redezeit pro Debatte wird wie üblich auf 5 Minuten beschränkt.

Ich darf fragen, ob die dargestellten Redezeiten auf Ihre Zustimmung treffen, und bitte Sie um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.