11.51

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zuerst darf ich im Namen von meinem Kollegen Klaus Lindinger zwei Besuchergruppen begrüßen: den Seniorenbund Sipbachzell mit seiner Obfrau Christine Loibingdorfer und den Seniorenbund Eberstalzell. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Kollross.)

Meine Kollegin hat schon angesprochen, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt geht, nämlich um zwei Punkte. Erstens geht es darum, das Bundesministeriengesetz zu ändern, weil Florian Tursky uns in der Bundesregierung verlassen hat. Ich möchte die Gelegenheit aber nützen, um an Florian Tursky ein großes Danke zu sagen. Er hat die Digitalisierungsagenden entsprechend weiter vorangetrieben, er hat die ID Austria geschaffen, er hat zahlreiche digitale Ausweise geschaffen, und er hat den Breitbandausbau für Österreich vorangetrieben. Dafür ein großes Danke, lieber Florian! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu deiner neuen Aufgabe will ich nur sagen: Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Danke, dass du dich dieser Aufgabe stellst. Deine Arbeit wird sicherlich noch Früchte tragen.

Damit komme ich zum Bundesministeriengesetz: Ja, wir verschieben die Digitalisierungsagenden nun zu Claudia Plakolm ins Bundeskanzleramt – also, wenn wir so wollen, in die Mitte der Bundesregierung, zum Bundeskanzler, hinein –, und wer den Auftritt von Claudia Plakolm in den sozialen Medien schon beobachtet hat, der weiß, sie werden dort in guten Händen sein.

Bei den Beamten ändert sich nichts, es bleibt hier alles so, wie es ist. Daher entsteht kein zusätzlicher organisatorischer Aufwand, es ändert sich nur die politische Verantwortung, und wir werden im Sinne von Florian Tursky die Digitalisierungsoffensive weiter vorantreiben.

Der zweite Punkt, um den es in dieser Novelle geht, ist die Änderung des Bundesministeriengesetzes in der Hinsicht, dass wir bei den Staatssekretären für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Warum? – Es gibt zwei Arten von Staatssekretären: die einen Staatssekretäre, die im Grund für alles da sind, womit der Minister den Staatssekretär beauftragt, und die zweite Art von Staatssekretären, die wir vor ungefähr zwei Jahrzehnten eingeführt haben, denen besondere Aufgabengebiete zugewiesen werden. Das zu tun ist jedem Minister selbst überlassen, der Minister hat also die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben zu übertragen, und für diese Aufgabenübertragung wird nun mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen, nämlich dadurch, dass die genaue Aufgabenbefugnis, die der Staatssekretär oder die Staatssekretärin hat, und die genaue Zeitdauer, also wann das in Kraft tritt, nun auch im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden.

Was kann ich dazu noch sagen? – Was wünscht sich ein Verfassungssprecher mehr als Transparenz und Rechtssicherheit!? Ich kann nur sagen, das ist das, was, glaube ich, eine Anforderung der gesamten Bevölkerung an die Politik ist: Transparenz und Rechtssicherheit. Dafür sage ich Danke an alle, die daran mitgewirkt haben.

Es ist auch ein Beispiel, das zeigt, dass es nicht so ist, dass alles, was die Opposition – wie ja Frau Kollegin Schatz schon gesagt hat – beantragt, von der Regierung nicht beachtet wird. Im Gegenteil, es war auch mein besonderer Wunsch, den Vorschlag der Opposition aus dem Bundesrat aufzunehmen, dass es im Bundesgesetzblatt auch kundgemacht wird, und ich bin froh, dass wir da zu einer gemeinsamen Linie kommen. Wir brauchen uns da nicht wechselseitig zu beweihräuchern, wichtig ist, dass wir in zentralen Punkten zusammenarbeiten – für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

11.55

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerhard Deimek, Sie haben das Wort. – Bitte.