19.44

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mein Vorredner, Herr Kollege Muchitsch, hat seine Rede soeben in parteikämpferischer Manier angelegt; er hat über alles geredet, nur nicht über die Gesetzesnovelle, die wir jetzt hier beschließen, bei der wir in Wahrheit einige kleine Änderungen vornehmen. Ich glaube, wir können alle gemeinsam –und besonders auch die SPÖ – auf unsere Vergangenheit in der Verantwortung für dieses Land stolz sein: dass wir über die Jahrzehnte ein breites, gutes Sozialsystem in Österreich aufgebaut haben, und dass wir es auch immer weiterentwickelt haben.

Gerade auch in den schwierigen Zeiten, wie wir sie zuletzt hatten, mit einer hohen Inflation, war es sehr wohl diese Bundesregierung, die – teilweise auch in der gemeinsamen Zustimmung hier im Parlament – die richtigen Maßnahmen gesetzt hat, um soziale Härtefälle abzufedern, um Pensionen auch wirklich in der vollen Höhe anzupassen. In den letzten Jahren wurden gerade die niedrigen Pensionen – weil du, Kollege Muchitsch, die Pensionen jetzt mehrmals erwähnt hast – mehrmals über dem Inflationsniveau angepasst. Gerade bei der sozialen Absicherung hat unser Land, haben die Regierungen – diese und auch die vorige Regierung – wirklich viel, viel getan.

Nun zu dieser Novelle: Wir ändern das Sozialversicherungsgesetz in einigen kleinen Punkten, Ausgangsbasis sind in mehreren Punkten Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Etwa ändern wir jetzt im Bereich der Antragsberechtigung bei Waisenpensionen etwas: dass jene Schutzvorschriften, die es für Minderjährige gibt, auch zum Beispiel auf prozessunfähige und volljährige Personen in vergleichbaren Lagen ausgeweitet werden.

Wir ändern auch etwas beim Rehabilitationsgeld – eine sehr gute Einführung 2012, ich glaube, unter Sozialminister Hundstorfer damals, als eine Art Systemumstellung eingeführt wurde: das Rehabilitationsgeld quasi als eine Art präventive Maßnahme, um gesundheitliche Risken möglichst zu minimieren, um die Menschen möglichst lange im Arbeitsprozess zu halten, also eine Art präventive Sozialpolitik. Diese Maßnahme hat ja den Sinn, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und heute ändern wir die Bestimmung: Wenn jemand, der gegenwärtig Rehabilitationsgeld bezieht, Anspruch auf die reguläre Alterspension hat, dass dann logischerweise auch dieses Rehageld erlischt, weil ja der Anspruch auf die Alterspension gewährt wird und darum angesucht werden kann.

Auch ein kleiner Punkt, der vielleicht für nur wenige Fälle zutrifft, aber trotzdem wichtig ist, ist die Frage der Umrechnung von Währungen, wenn also Beiträge über ausländische Konten oder Zahlungen an ausländische Betroffene aus dem Sozialversicherungsbereich gewährt werden, dass diese auch dementsprechend bei Währungsschwankungen angepasst werden. Das ist ein Gebot der Fairness, es geht von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus, der quasi die Mitgliedsländer in Europa beauftragt hat, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um große Währungsschwankungen immer möglichst rasch auszugleichen.

Diese kleine Novelle zeigt natürlich, dass es immer wieder notwendig ist, Anpassungen vorzunehmen. Das entwickelte sich weiter – keine Frage –, aber summa summarum hat Österreich wirklich ein hervorragendes soziales Netz. Darauf können wir stolz sein, darauf werden wir auch immer zu schauen haben und wir werden es auch weiterzuentwickeln haben. Deswegen wäre es schön, wenn auch alle Fraktionen in diesem Haus dieser kleinen Änderung der Sozialversicherungsgesetze zustimmen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.