19.52

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschließen wir wieder einmal eine Sozialversicherungsrechtsnovelle. Warum wieder einmal? – Ein paar Zahlen: Die Liste nur der Bundesgesetzblattnummern aller Sozialversicherungsgesetzesnovellen seit 1956 – das war für Kollegen Loacker –, das war das Jahr des Inkrafttretens des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, ist zehn Seiten lang.

Seit 2014 haben wir das Sozialversicherungsrecht 113 Mal novelliert, dazu kommen noch unzählige andere Rechtsmaterien aus dem Sozialversicherungsbereich. Drei Mal hat der VfGH Regelungen aus dem ASVG aufgehoben, und zusätzlich hat der Verfassungsgerichtshof auch immer wieder Gesetze aufgehoben, bei denen das Sozialversicherungsrecht zumindest mitbetroffen war.

Diese Bestimmungen wurden dann zwar nicht mehr angewandt, sind aber teilweise noch nicht entsprechend im Gesetz geändert worden, also die Gesetze sind nicht modernisiert worden, und das holen wir heute in dieser Sammelgesetznovelle nach.

Ein Beispiel möchte ich nennen: Im Dezember 2017 hat der VfGH dankenswerterweise festgestellt, dass die Politik nicht das Recht hat, Menschen vorzuschreiben, wen sie lieben beziehungsweise heiraten dürfen und wen nicht.

Seit 2019 müssen Ehepartner:innen nicht mehr unterschiedlichen biologischen Geschlechts sein. Das Erkenntnis des VfGH, also die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner:innen, hat zwar das Sozialversicherungsrecht nicht direkt betroffen, aber doch erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, nämlich beispielsweise auf die Regelungen der Hinterbliebenenpensionen. Bislang waren nämlich im ASVG Hinterbliebenenpensionen ausdrücklich für Witwen versicherter Ehegatten und Witwer versicherter Ehegattinnen vorgesehen. Gleichgeschlechtliche Ehepartner:innen kamen schlichtweg nicht vor.

Auch wenn der VfGH das bereits 2017 aufgehoben hat und natürlich auch bereits die Pensionsversicherung entsprechend dem Urteil umgesetzt hat, wurde es im Gesetz noch nicht geändert; und das wird heute beispielsweise beschlossen.

Das heißt, im Rahmen derartiger Novellierungen findet ein gewisses Ausmisten der Gesetze statt, werden überholte, ungültige, aufgehobene Gesetzestexte beseitigt und modernisiert, werden Gerichtsentscheide nachgeholt.

Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Novelle im Bereich Sozialversicherung gewesen sein, und es wird wieder Gelegenheiten geben, Verbesserungen für Betroffene umzusetzen, weil sich eben die Gesellschaft weiterentwickelt, weil sich die Rechtsprechung weiterentwickelt, und auch weil sich die technischen Möglichkeiten weiterentwickeln; und das ist auch gut so.

Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.55

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.