21.33

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Nachdem wir uns vor wenigen Monaten ausgiebig mit dem Frauengesundheitsbericht beschäftigt haben, schenken wir heute einer relativ kleinen Personengruppe, der LGBTIQ-plus-Community, großes Augenmerk. Hochrechnungen ergeben eine Dunkelziffer von etwa 1,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung.

Besonders bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass ungefähr 48 Prozent der österreichischen Bevölkerung unter dieser Bundesregierung keinen entsprechenden Gesundheitsbericht bekommen haben, nämlich alle Männer in diesem Land. Diese warten seit 20 Jahren auf einen Gesundheitsbericht. Ein entsprechender Antrag von mir im Gesundheitsausschuss wurde natürlich von Schwarz-Grün vertagt. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir nun aber zu dem vorliegenden Bericht! Aus wissenschaftlicher Sicht, muss ich sagen, hat er eine sehr schwache Datenbasis. Es wurden dafür online und anonym 1 047 Personen befragt und ganze zehn Einzelinterviews mit Personen aus diesem Kreis geführt. Dass dabei viele Bereiche auch überhaupt nicht abgefragt wurden, wie zum Beispiel die sexuelle Gesundheit, der Status bei sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten, die Kinderwunschthematik oder auch die familiäre Situation, sei nur am Rande erwähnt. Das Ganze hat mehr den Charakter einer Literaturarbeit als einer tatsächlichen Datenerhebung und einer Zustandserhebung in der österreichischen Bevölkerung gehabt. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotzdem gibt es gewisse Erkenntnisse, die durchaus ernst zu nehmen sind. Dieser Bericht hat aufgezeigt, dass die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen in dieser Personengruppe massiv überproportional hoch ist und dass vor allem auch die Selbstmordtendenzen und die Tendenzen zur Selbstverletzung in dieser Personengruppe unglaublich hoch sind.

Ein weiterer für mich durchaus auch erschreckender Punkt ist – er wurde heute von einem Vorredner auch schon genannt –, dass bei mehr als einem Drittel der intergeschlechtlichen Personen medizinische Behandlungen gegen den Willen oder ohne die Einwilligung der Betroffenen durchgeführt wurden.

Das bringt mich zu folgenden Schlussfolgerungen: Wir brauchen offensichtlich deutlich mehr psychosoziale und auch psychologische Betreuung dieser Personen, und wir brauchen einen besseren Schutz der Jugendlichen. Wir müssen da offensichtlich geschlechtsverändernde Eingriffe oder auch entwicklungsverzögernde Therapien restriktiver handhaben, um die Gesundheit der Jugendlichen besser zu schützen und tatsächlich nur im Willen der Betroffenen zu handeln.

In diesem Sinne bringe ich auch erneut folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Off-Label-Verschreibung von ,Pubertätsblockern‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen zum Inhalt hat.

- die Einschränkung des Einsatzes von ,Pubertätsblockern‘ bei Kindern und Jugendlichen auf medizinisch indizierte und in der Behandlung alternativlose Fälle;

- das Verbot der Verschreibung und Anwendung von Off-Label-Arzneimitteln als ,Pubertätsblocker‘.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das englische NHS hat 2020 eine Studie über den Zustand der Transgendermedizin in diesem Land in Auftrag gegeben. In London ist ja bis vor Kurzem eine der größten Transgenderkliniken gewesen. Der Bericht war vernichtend. Er hat gezeigt, dass Fehlbehandlungen an der Tagesordnung sind, dass die Langzeitfolgen nicht berücksichtigt worden sind, dass bestehende Erkrankungen ignoriert und nicht behandelt worden sind und dass im Endeffekt, in der Conclusio, eine negative Nutzen-Risiko-Bewertung herausgekommen ist.

Diese Klinik hat nun schließen müssen, und eine Behandlung von Minderjährigen ist in Großbritannien zukünftig untersagt. Das zeigt, dass wir in diesem Bereich Handlungsbedarf haben, und ein ähnliches Vorgehen würde ich mir auch für Österreich wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Rosa Ecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot von Off-Label-Verschreibung von „Pubertätsblockern“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 16.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1035/2527 d.B.) in der 259. Sitzung des Nationalrats am 17. April 2020.

Empörung löst die Mitteilung des grünen Gesundheitsministers Johannes Rauch aus, Off-Label-Verschreibungen von sogenannten „Pubertätsblockern“ zu unterstützen:1

FPÖ – Kaniak: Grüner Gesundheitsminister Rauch unterstützt Off-Label-Verschreibung von „Pubertätsblockern“

Minister Rauch plant neuen Anschlag auf unsere Kinder

„Es ist ein Skandal höchster Ordnung und ein Anschlag auf die Gesundheit unserer Kinder, was hier der grüne Minister Rauch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von sich gibt. Sinngemäß findet der Minister die Verabreichung von sogenannten „Pubertätsblockern“ in Ordnung, obwohl diese in Österreich (noch) nicht zugelassen sind. Trotzdem sollen diese Präparate dazu verwendet werden, die Geschlechtsreife der Kinder zu verzögern“, erklärte der freiheitliche Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses NAbg. Mag. Gerhard Kaniak.

„Da die betreffenden Medikamente in keinster Weise für eine solche Anwendung zugelassen sind, geht ein damit agierender Arzt ein hohes Risiko ein, wobei die Verschreibung auch mit einer tiefreichenden Aufklärungspflicht einhergehen muss. Der Beisatz des Ministers, dass ein 14-Jähriger die Einnahme eines solchen Hormonpräparates selbst entscheiden könne, schlägt schlussendlich dem Fass den Boden aus. Diese grünen Ideologien, noch dazu mittels Einsatzes kritischer Medikamente, passen in die Zeit der Sowjetunion, aber nicht in unsere moderne westliche Welt“, betonte Kaniak.

„Die Gefahr, dass diese Medikamente bei Kindern und Jugendlichen irreversible Schäden hinterlassen, ist einfach zu hoch. Der natürliche Umgang mit der eigenen Sexualität, ein gesundes Umfeld in der Familie, verbunden mit der Unterstützung durch die Eltern in allen Lebenslagen geben unseren Jüngsten Sicherheit und Vertrauen. Das letzte, das wir brauchen sind Experimente mit grünen Wahnideen“, betonte Kaniak.

Der grüne Gesundheitsminister Rauch missbraucht damit einmal mehr sein Ministeramt, um gesellschaftspolitische Experimente auf dem Rücken der physischen und psychischen Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und zu propagieren.

Siehe dazu auszugweise die Antwort von Bundesminister Rauch betreffend „Pubertätsblockern“ zu den Fragen 5 UND 6 der Anfragebeantwortung 13104/AB vom 10.03.2023 zu 13495/J (XXVII. GP):2

Frage 5: Ist dies auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen im österreichischen Gesetz überhaupt „erlaubt"?

a. Wenn ja, wie begründen Sie diese „Erlaubnis"?

Arzneimittel müssen, um in Österreich legal in Verkehr gebracht zu werden, gem. § 7 AMG zugelassen sein.

Für das anfragegegenständliche Anwendungsgebiet ist in Österreich keine Arzneispezialität zugelassen. Jegliche Anwendung von Arzneimitteln ausschließlich zum Zwecke der Verzögerung des Eintrittes der Pubertät und der damit verbundenen Ausprägung sekundärer Geschlechtsmerkmale über den physiologisch vorgesehenen Zeitpunkt hinaus erfolgt somit off-label.

Die Zulässigkeit eines Off-Label-Use richtet sich nach Arzthaftungs- und Disziplinarrecht. Beim Einsatz ist jedenfalls zu beachten, dass erweiterte Aufklärungspflichten bestehen und Patient:innen insbesondere darüber zu informieren sind, dass ein Off-Label-Use vorliegt. Minderjährige können in die Gabe von Pubertätsblockern, wie in andere Medikamente, einwilligen, wenn die notwendige Einwilligungsfähigkeit gegeben ist. Zur Beurteilung dieser wird die Einsichts- und Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung von Alter, Reife, Gesundheitszustand und Persönlichkeit der/des betroffenen Minderjährigen im Einzelfall herangezogen, zusätzlich die Schwere des Eingriffs, Risiken, Folgen und der Stand der medizinischen Wissenschaft.

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird die Einsichts- und Urteilsfähigkeit gesetzlich vermutet (Barbara Breunlich/Bernhard Breunlich, Minderjährige Transgender - Der Wunsch nach einem Körper des anderen Geschlechts, JMG 2018, 139). Im Hinblick auf die Einwilligung in sogenannte „Pubertätsblocker“ ist zusätzlich festzuhalten, dass diese aus medizinisch-fachlicher Sicht als reversibel gelten. Der auch für diesen Bereich relevante lege-artis-Maßstab, der die Zulässigkeit begründet, wird von der medizinischen Fachöffentlichkeit bestimmt, welche die Grundlagen für rechtliche Entscheidung über die Sorgfaltswidrigkeit eines Verhaltens, wie etwa der Verschreibung von Arzneimitteln, liefert [Alois Birklbauer, Rechtliche Risiken bei der Verschreibung suchtmittelhältiger Arzneimittel, JMG 2022, 142 (145)]. Leitlinie ist hier jedenfalls die Empfehlung für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung aus dem Jahr 2017 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Frage 6: Werden Sie als zuständiger österreichischer Gesundheitsminister dafür Sorge tragen, dass der Einsatz von „Pubertätsblockern" bei Kindern und Jugendlichen Fälle per Gesetz, Verordnung bzw. Erlass ausschließlich auf medizinisch indizierte und in der Behandlung alternativlose eingeschränkt wird?

Ein Zugang zu geschlechtsaffirmativer Behandlung ist bei gegebener medizinischer Indikation sinnvoll.

Die schwarz-grüne Regierungskoalition, aber auch SPÖ und NEOS halten an dieser Regelung fest, obwohl immer mehr europäische Länder, zuletzt Großbritannien von dieser gegen den Kinder- und Jugendschutz, vor allem aber auch Gesundheitsschutz verstoßenden Eingriff in die geschlechtliche Integrität abrücken.3

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen zum Inhalt hat:

•          die Einschränkung des Einsatzes von „Pubertätsblockern“ bei Kindern und Jugendlichen auf medizinisch indizierte und in der Behandlung alternativlose Fälle;

•          das Verbot der Verschreibung und Anwendung von Off-Label-Arzneimitteln als „Pubertätsblocker“.

1 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230313_OTS0037/fpoe-kaniak-gruener-gesundheitsminister-rauch-unterstuetzt-off-label-verschreibung-von-pubertaetsblockern

2 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13104/imfname_1544498.pdf

3 https://www.nzz.ch/meinung/behandlung-von-transjugendlichen-mehr-pragmatismus-weniger-ideologie-ld.1825958

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Abgeordneter Lindner zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.