17.19

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde in den letzten Tagen mehrfach gefragt, ob es den Grund- und Freiheitsrechten in Österreich sprichwörtlich an den Kragen geht und ob ein Demokratiedefizit gegeben ist. Meine Antwort lautet: Dem Rechtsstaat geht es in Zeiten der Coronakrise nicht gut, er leidet. In gewissen Be­reichen, wenn es um das Epidemiegesetz geht, fiebert er sogar.

Warum?, wurde ich gefragt. – Weil die Bundesregierung die Covid-19-Gesetze mit Ini­tiativanträgen durchpeitscht, ohne Begutachtungen durchzuführen. Begutachtungen durch den Verfassungsdienst, durch den Datenschutzrat, wenn es um den Daten­schutz geht, Begutachtungen durch den Rechnungshof und durch Interessenvertretun­gen, all diese Begutachtungen, die gewährleisten sollen, dass die Gesetze seriös und auch qualitätsvoll sind, finden nicht statt. Die Bundesregierung meint, das sei ein Luxus. Meine Meinung dazu ist: Die Begutachtungen sind erforderlich.

Das ist auch der Grund dafür, dass – der Abgeordnete Kickl sitzt vor mir – auch die Normprüfungsverfahren bezüglich der Verordnungen und Erlässe notwendig sein wer­den, damit zukünftig auch die Qualität überprüft werden kann, ob nämlich diese Ver­ordnungen und Erlässe auch deckungsgleich sind.

Nun, heute haben wir das 12. Covid-19-Gesetz. Es reiht sich hinter den elf bisherigen Covid-Gesetzen ein und vor jenen, die folgen werden; wiederum Initiativantrag, wiede­rum keine Begutachtung. Unsere Ausschussbegutachtung wurde abgelehnt.

Es stimmt, Frau Bundesminister, Sie haben im Abänderungsantrag Klarstellungen ge­macht, aber das Wesentliche fehlt: Es besteht immer noch Behördenwillkür. Die Behör­de entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Parteien und beteiligten Personen sie in concreto in dieses Verfahren einbindet. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Das hat sich nicht verändert. Das subjektive Recht der Parteien besteht nur darin, dass sie, wenn sie eine technische Einrichtung haben, über die technische Einrichtung dabei sein dürfen, ansonsten gibt es nichts. Auch die Videokonferenz wurde im Gesetz nicht als Ausnahmefall, sondern als Regelfall tituliert. Ich sage daher: Ohne diese Begutach­tungsverfahren ist dieses Gesetz auch weiterhin verfassungswidrig, und dazu stehe ich! (Beifall bei der SPÖ.)

Grundsätzlich sage ich: Der Rechtsstaat funktioniert, so wie Sie das gesagt haben, in dieser Krise nicht. Meiner Meinung nach ist der Rechtsstaat im konkreten Fall auch davon betroffen, dass die Freiheits- und Grundrechte unter eine Tuchent gehüllt wer­den und im Endeffekt nicht hervorkommen. (Abg. Gerstl: Geh bitte, das glaubst ja sel­ber nicht!)

Deshalb: Aus und Schluss, aus mit Inszenierung, aus mit Angstmache und aus mit die­sen Eilgesetzen! Machen Sie lieber Schnellgesetze und Schnellverfahren, wenn es um die Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof geht!

Deshalb bringe ich, wie bereits im Verfassungsausschuss, vor: Wir werden einen Rück­verweisungsantrag stellen, der im Endeffekt an den Verfassungsausschuss geht, damit wir dort in seriöser, aber auch qualifizierter Art und Weise durch Sachverständige, durch qualifizierte Einrichtungen begutachten lassen können.

Da heute der Tag der Superheldinnen und Superhelden ist, spreche ich Sie an: Seien Sie – so wie viele Systemerhalter in dieser Zeit – heute die Superheldinnen und Super­helden und stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.23

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer ge­meldet. – Bitte.