19.38

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! In der Coronakrise wird vieles hinterfragt, und das zu Recht. Auch das Parlament sucht in dieser außergewöhnlichen und außerordentlichen Situation Lö­sungen, allerdings Lösungen, die die Grundrechte von Menschen in einem Verfahren nicht beeinträchtigen.

Es geht heute um den Videoeinsatz vor Gericht. Menschen im Gerichtsprozess haben nun einmal ein Recht auf ein ordentliches, ein faires Verfahren. Das ist ein Grundrecht, und dazu zählt auch, dass die Beteiligten unmittelbar persönlich auftreten – man nennt das auch die Unmittelbarkeit. Das ist für die Wahrheitsfindung, für den Eindruck, den das Gericht erhält, glaube ich, von hoher Bedeutung.

Die SPÖ sieht den Einsatz von Videoaufnahmen von Zeugen und Beteiligten nicht als ideal an, aber Faktum ist: Die Coronakrise betrifft auch die Justiz massiv. Es gibt einen gigantischen Rückstau an Verhandlungen, und der Bürger hat das Recht – Frau Bun­desministerin, Sie haben das schon angesprochen –, rasch zu einer Entscheidungsfin­dung des Gerichts, zu einer Rechtsprechung, zu kommen.

Für die SPÖ ist die zeitliche Begrenzung der Maßnahmen ganz, ganz wichtig; aller­dings: Die Einsparungen haben eine jahrelange Geschichte, und es gibt auch eine Ver­antwortung dafür, dass in der Justiz die Ressourcen sehr beschränkt sind. Die ÖVP trommelte seit vielen Jahren: mehr privat – weniger Staat!, und das fällt der Justiz auf den Kopf. Die Einsparungsmaßnahmen, für die die ÖVP-Finanzminister die Verantwor­tung tragen, fallen der staatlichen österreichischen Justiz auf den Kopf. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit der ÖVP-Ideologie: mehr privat – weniger Staat!, werden wir im Justizbereich nicht weiterkommen, keine Fortschritte erzielen. Es gibt einen enormen Personalmangel. – Frau Bundesministerin, es ehrt Sie, dass Sie den Mitarbeitern der Justiz Ihren Dank aussprechen, aber Dank wird nicht reichen, um eine ordentliche Justiz in Österreich zu realisieren. Es gibt diesen Personalmangel, es gibt Mängel im EDV-Bereich und na­türlich auch in den Justizanstalten.

Das heute zu beschließende Gesetz betrifft allerdings auch das Vereinsrecht. Die an­stehenden Mitgliederversammlungen oder Generalversammlungen können bis En­de 2021 durchgeführt werden. Es betrifft vor allem große Vereine – auch den ÖGB ‑, das ist erfreulich.

Auch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz wird geändert. Die Mediatoren, die bei der Konfliktentschärfung, bei der Findung von Lösungen inzwischen eine bedeutende Rolle spielen, können ihre Weiterbildungsmaßnahmen, die für heuer fällig wären – diese 50 Stunden, die nachzuweisen sind –, bis Ende 2021 erbringen. Das ist praxisorientiert und eine sehr gute Maßnahme. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fi­scher. – Bitte.