19.48

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Beim Antrag 438/A betreffend das Heizkostenabrechnungsgesetz geht es darum, dass, wie wir heute schon öfter gehört haben, die eigene Wohnung für eine Ablesung nicht durch Fremdpersonen betreten werden muss.

Das Heizkostenabrechnungsgesetz regelt die Verteilung der Heiz- und Warmwasser­kosten in Gebäuden mit mehreren Objekten mit zentraler Wärmeaufbereitung. In Ob­jekten, wo die Verbrauchsermittlung auf den sogenannten Verdunstern, die wir schon sehr genau beschrieben bekommen haben, basiert, muss die Wohnung betreten wer­den, damit diese abgelesen werden können. Die Änderung des Gesetzes schafft die Basis dazu, dass es während der Covid-19-Pandemie nicht mehr dazu kommen muss, dass Mitarbeiter von Ableseunternehmen die Wohnung betreten.

Wie wir gehört haben, sind alleine 200 000 Wiener Wohnungen davon betroffen – also wirklich eine sehr große Gruppe von Menschen. Die Wohnungsnutzer erhalten die Möglichkeit, eine Selbstablesung durchzuführen, und wenn das nicht möglich sein sollte, ist eine Hochrechnung möglich. Die Hochrechnung war auch bisher möglich, entspricht den ÖNORM-Standards und ist aus technischer Sicht auch sehr zuverlässig.

Die Änderung ermöglicht, dass ein höherer Anteil der beheizbaren Wohnfläche hoch­gerechnet wird, als es bisher möglich war. Das entspricht somit auch den ÖNORM-Standards, ist technisch gerechtfertigt und praktikabel für die Menschen. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Jede Maßnahme, die wir setzen können, um den Alltag im Licht der Coronakrise prak­tikabler und einfacher zu gestalten, ist meiner Meinung nach sehr zu begrüßen. Unsere Aufgabe ist es, Probleme zu erkennen und Lösungen zu finden. Am besten gelingt uns das miteinander. Ein Hickhack hat noch nie irgendjemanden weitergebracht. Darum halten wir zusammen. Bleibts mir gsund! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

19.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.