11.37

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Rechtsgrundlage für den Nationalen Energie- und Klimaplan ist ja europäisches Recht, nämlich genau die Governanceverordnung – das wissen Sie – im Rahmen des Clean Energy Package, 2018, 2019 von der Europäischen Union beschlossen, die vier Richtlinien und die vier entsprechenden Verordnungen, die auch die drei großen Ziele der Europäischen Union in diesem Bereich festlegen, nämlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990, die Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Energiequellen auf 32 Prozent und die Steigerung der Energie­effizienz im Vergleich zu einem hypothetischen Pfad, wenn nichts getan wird, um mindestens 32,5 Prozent.

Das sind die Ziele, die für uns selbstverständlich rechtlich relevant sind und die EU-Recht darstellen. Der Nationale Energie- und Klimaplan ist auf Grundlage dieser Governanceverordnung bis Ende des Jahres zu erstellen. Wir sind also noch im Zeitplan, es passt alles. Ich sehe auch nicht, dass da keine Maßnahmen drinnen sind. Da haben Sie ein anderes Papier gelesen oder der Frau Bundesminister oder meinem Kollegen Rauch nicht zugehört. Da ist sehr wohl eine Vielzahl an Maßnahmen drinnen.

Wir Freiheitliche sind immer schon starke Vertreter des Umweltschutzes gewesen – für uns ist Umweltschutz Heimatschutz, das ist eine freiheitliche Tradition –, allerdings mit Maß und Ziel, mit Vernunft, faktenorientiert (Abg. Loacker: Mit Tempo 140!) und ohne Angstmacherei. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Gleichzeitig sind wir auch systemisch denkend: Das ist ein Gesamtsystem, freiheitliche Umwelt- und Energiepolitik ist immer getragen vom umwelt- und energiepolitischen Dreieck. Das sind drei Ziele, die ausgewogen zu verfolgen sind. Selbstverständlich ist ein Ziel der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der Umstieg auf erneuer­bare. Wir dürfen dabei aber auch die Versorgungssicherheit nicht vergessen. Das sind teilweise Zielkonflikte. Vor allem dürfen wir einerseits die Wirtschaft, die uns Arbeits­plätze bringt, und andererseits den Endverbraucher nicht vergessen.

Das heißt, wir wollen nicht, dass die Kosten für den Endverbraucher – das sind unsere Bürger – durch die Decke gehen, wenn man ein Ziel zu einseitig beziehungsweise überschießend verfolgt. Das ist nicht unser Zugang. Wir wollen eine ausgewogene und vernünftige Umwelt- und Energiepolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Da sind wir schon bei überschießend oder nicht überschießend: Die CO2-Reduktionen im Non-ETS-Bereich – das haben wir schon gehört – sind 36 Prozent. Das ist das Ziel der EU. Man kann sagen, das ist sehr, sehr ambitioniert. Man kann auch sagen, das ist möglicherweise überschießend. Die Grünen werden sagen: Nein, das ist noch viel zu wenig! (Abg. Kogler: Ja, hab ich eh gesagt!)

Es ist jedenfalls im Vergleich zu den minus 16 Prozent eine deutliche Steigerung. Österreich hat sich verpflichtet, 16 Prozent bis 2020 zu reduzieren, und nun sind es 36 Prozent, das ist also mehr als eine Verdoppelung, wobei das ein EU-weites Durch­schnittsziel ist – das wissen die meisten nicht –, das ist das sogenannte Burden-Sharing-System. Da ist es auch eine Frage der europäischen Solidarität, wer was einbringt.

Ich lasse es nicht zu, dass die Republik Österreich hier – inklusive der verantwortlichen Personen – als ein Land dargestellt wird, das nichts für den Klimaschutz tut, denn wir sind in diesem Bereich geradezu Musterschüler, sind immer weit vorne, in diesem Fall bei den 36 Prozent. Sie werden jetzt sagen: Die Schweden haben sogar 40 Prozent eingespart! – Ja, die Schweden haben auch ein bisserl mehr Atomkraftwerke als wir, da kann man dann leicht 40 Prozent einmelden.

Der Durchschnitt in der Europäischen Union liegt bei 30 Prozent, Länder wie Polen haben minus 7 Prozent. Man kann da durchaus auch mehr Solidarität einfordern. Anders formuliert: Ich bin nicht der Meinung, dass Österreich seine Pflichten nicht ausreichend erfüllt, denn Österreich leistet auf europäischer Ebene einen sehr, sehr guten und wichtigen Beitrag.

Aus diesem Grunde werden wir auch dem Entschließungsantrag, den wir in vielen Be­reichen oder fast allen Bereichen unterstützen und gut finden, nicht zustimmen bezie­hungsweise einen Abänderungsantrag dazu einbringen, der sich vom vorliegenden Antrag nur im letzten Satz, der uns nicht gefällt, unterscheidet.

Da steht: „Ziel soll es sein, die Emissionen ehestmöglich, doch noch vor Mitte des Jahrhunderts, und sozial verträglich über die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens hinaus auf Netto-Null zu reduzieren, um Österreichs angemessenen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu leisten.“ – Das ist überschießend und das geht auch über das hinaus, was die EU in ihren Strategiepapieren vorsieht – da reden wir von minus 85 bis 90 Prozent. Das ist überschießend.

Was wäre dann der angemessene Beitrag Österreichs zur Begrenzung der Erd­erwär­mung? – Wir sprechen von einer totalen Reduktion auf null der CO2-Emissionen oder der Treibhausgasemissionen in dem kleinen Land Österreich. Der Beitrag wäre so – ich möchte das bildlich beschreiben –: Sie haben ein Schwimmbad von 8 mal 10 Me­ter, das 2 Meter hoch mit dem bösen CO2 – das ist ja tatsächlich böse – gefüllt ist und das gehört nun abgebaut beziehungsweise die Emissionen gehören verhindert. Bei einer völligen Reduktion auf null wäre der Beitrag Österreichs, einen Teelöffel CO2 aus diesem Schwimmbad herauszunehmen. Gleichzeitig werden in Afrika, China oder den USA jeden Tag Dutzende Kohlekraftwerke gebaut. Das ist doch ein globales Thema, bei dem wir globale Solidarität nicht nur einfordern sollten, sondern die muss auch stattfinden! (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Abänderungsantrag zum Entschließungs­antrag ein. Den muss ich ganz vorlesen, oder?

Präsidentin Doris Bures: Ja.

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (fortsetzend): Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Walter Rauch, Kolleginnen und Kolle­gen

eingebracht zu Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 36/A(E) der Abgeordneten Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans (2 d.B.) in der 3. Sitzung des Nationalrates am 13.11.2019

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 36/A(E) der Abgeordneten Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans (2 d.B.) angeschlossene Entschließung wird wie folgt geän­dert und lautet:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert den unionsrechtlichen Verpflichtungen im Klimaschutz vollumfänglich nachzukommen und den Nationalen Energie- und Klima­plan (NEKP) entsprechend zu überarbeiten, damit Österreich seine Klimaziele mit den darin beschriebenen nationalen Maßnahmen nachvollziehbar erfüllen kann.

Der Plan soll bis zur Fertigstellung Ende 2019 zuerst einer Wirkungsfolgenabschätzung und dann einer öffentlichen Konsultation unterworfen werden.

Im Rahmen der Nachbesserung des NEKP sind umgehend Maßnahmen vorzu­be­reiten, welche den Ausstoß von Treibhausgasen ohne Einsatz von risikoreichen Kom­pensationstechnologien, ohne Ankauf von Emissions-Zertifikaten und ohne die Einfüh­rung von neuen CO2-Steuern nachweislich verringern.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.44

Präsidentin Doris Bures: Somit ist dieser Abänderungsantrag ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Leonore Gewessler. – Bitte.