12.50

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir haben ein Thema, bei dem es um Straßenverkehr, um Bemautung von Bundesstraßen, von Autobahnen geht. Da ist eine Mehrheit im Budgetausschuss angetreten und möchte einen Fleckerlteppich in Österreich einführen, in dem fünf Bereiche der Autobahn von der Maut ausgenommen werden sollen, und zwar mit dem Argument, dass Umgehungsverkehre damit hintangehalten werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eine Frage: Wenn man den Pkw-Verkehr billiger macht, wird dann mehr oder weniger Verkehr produziert? – Wenn man es ermöglicht, gratis zu fahren, so ist die Erfahrung, dass mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen werden und dass das Ziel, nämlich weniger Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner, gar nicht erreicht werden kann. (Abg. Haubner: Ihr seid immer für gratis, nur heute nicht!)

Was wir damit auslösen, ist also genau das Gegenteil von dem, was wir in der vorigen Debatte besprochen haben: Wir haben besprochen, dass wir Klimamaßnahmen setzen wollen, wir haben besprochen, dass Verkehr ein wichtiges Element im Bereich des Klimas ist, und jetzt macht man genau das Gegenteil.

Die Sozialdemokratie (Abg. Haubner: Ist nicht geschlossen! – Abg. Strasser: Salzburg und Tirol sind dafür!) steht auch nach der Wahl zu dem, was wir vor der Wahl gesagt haben. Insbesondere wenn man möchte, dass Ausweichverkehr verhindert wird, muss man auch entsprechende Maßnahmen setzen. Da sind die Landeshauptleute, die Landesregierungen aufgefordert, entsprechende Verkehrsverbote zu erlassen, und sie sind auch aufgefordert, diese Verkehrsverbote mit geeignetem Personal, mit geeig­neten Mitteln zu kontrollieren. Dann kann eine Entlastung für die Menschen zustande kommen. Das ist das, was die Bevölkerung von uns will.

Ich möchte Ihnen Folgendes nicht vorenthalten: In meinem Wahlkreis (Ruf bei der ÖVP: Wo ist denn der?) – im Mühlviertel, in Linz – hat man Straßenstücke aufge­nommen, die sind noch gar nicht gebaut, und die werden ausgenommen. Das heißt, da geht es um reinen Populismus, darum, die einen Menschen gegen die anderen auszu­spielen, und nicht darum, Lösungen zu finden, wie man in Zukunft eine vernünftige Verkehrsplanung machen kann.

Daher haben wir klar gesagt, wir wollen da temporär mitgehen und wir sind dazu auch bereit. Wenn man sagt, wir wollen das bis zum 30.6.2021 testen, sind wir bereit, es zu probieren und Erfahrungen zu sammeln, um zu sehen, ob das nützt. Im Ausschuss hat man dazu Nein gesagt, daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bud­getausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (3 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.: In § 13 entfällt Abs. 1b.

2.: In § 15 Abs. 1 Z 3 wird im Klammerausdruck der Ausdruck „13 Abs. 1“ durch den Ausdruck „13 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.

3.: In § 33 wird nach dem Absatz 15 nachfolgender Absatz 16 angefügt:

„(16) § 13 Abs. 1a tritt mit 30.6.2021 außer Kraft.“

4.: entfällt.

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit wäre sichergestellt, dass eine befristete Mautausnahme möglich ist und wir hier im Parlament auch dann darüber entscheiden können.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es verfassungsrechtlich höchst problematisch ist, einerseits einige Ausnahmen im Gesetz festzulegen und andererseits dem Minister eine generelle Verordnungsermächtigung, die nicht bestimmt ist, zu geben. Das ist aus unserer Sicht verfassungswidrig.

Ich bringe auch einen Entschließungsantrag ein, in dem es um geeignete Maßnahmen zu Ausweichverkehren in Form von Maut geht:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Be­mautung von Ausweichrouten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, eine Novelle zum Bundesstraßenmautgesetz 2002 vor­zulegen, wonach der Landeshauptmann für bestimmte Streckenabschnitte von Straßen, die keine Bundesstraßen sind, eine fahrleistungsabhängige und zeitabhän­gige Bemau­tung im Sinne dieses Bundesgesetzes durch Verordnung festlegen kann, um Maut-Umgehungsverkehre zu verhindern. Für die Abwicklung der Bemautung dieser Streckenabschnitte soll der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Autobahnen – und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft des Bundes betrauen. Entsprechende Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehre sowie für Anrainer­verkehre sollen ebenso in dieser Novelle enthalten sein.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.56

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger diplomé, Mag. Selma Yildirim, Cornelia Ecker, Ing. Reinhold Einwallner

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­straßenmautgesetz 2002 geändert wird (3 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.: In § 13 entfällt Abs. 1b.

2.: In § 15 Abs. 1 Z 3 wird im Klammerausdruck der Ausdruck „13 Abs. 1“ durch den Ausdruck „13 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.

3.: In § 33 wird nach dem Absatz 15 nachfolgender Absatz 16 angefügt:

„(16) § 13 Abs. 1a tritt mit 30.6.2021 außer Kraft.“

4.: entfällt.

Begründung

Durch diesen Abänderungsantrag sollen die Ausnahmen von der zeitabhängigen Maut befristet umgesetzt werden, sodass nach dem Vorliegen eines Evaluierungsberichtes die Mautausnahmen auslaufen und mögliche neue Maßnahmen an den belasteten Routen gesetzt werden können.

Durch den Entfall des § 13 Abs. 1b wird eine Verordnungsermächtigung, die Mautaus­nahmen für nahezu alle Abschnitte des hochrangigen Straßensystems ermöglicht, zurückgenommen, da mit dieser Verordnungsermächtigung idente Sachverhalte auf verschiedene Arten geregelt werden und diese daher verfassungsrechtlich bedenklich erscheint.

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Unselbständiger Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger diplomé,

Genossinnen und Genossen

betreffend die Bemautung von Ausweichrouten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag der Abgeordneten Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesstraßenmautgesetz 2002 geändert wird (3 d.B.)

Mit der Bemautung von Ausweichrouten von mautpflichtigen Streckenabschnitten soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Straßen des niederrangigen Straßennetzes in die Bemautungsmechanik des Bundesstraßenmautgesetzes – auf Wunsch der Bun­desländer - einbezogen werden können, um Umgehungsverkehre zu verhindern.

Damit wird den Landeshauptleuten die Möglichkeit eingeräumt, aktive Maßnahmen gegen sogenannte Mautflüchtlinge umzusetzen.

Die technische und organisatorische Bemautung durch die ASFINAG entspricht dem Gedanken der Verwaltungseffizienz, aber auch dem Prinzip, dass durch Ausweich­verkehre der ASFINAG Einnahmenausfälle entstehen und durch eine entsprechende Regelung diese kompensiert werden.

Durch diese Norm wird nicht in Länderkompetenzen eingegriffen. Die Entscheidung über eine entsprechende Vorgangsweise obliegt ausschließlich dem jeweiligen Bun­des­land.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, eine Novelle zum Bundesstraßenmautgesetz 2002 vor­zulegen, wonach der Landeshauptmann für bestimmte Streckenabschnitte von Straßen, die keine Bundesstraßen sind, eine fahrleistungsabhängige und zeitabhängige Be­mautung im Sinne dieses Bundesgesetzes durch Verordnung festlegen kann, um Maut-Umgehungsverkehre zu verhindern. Für die Abwicklung der Bemautung dieser Streckenabschnitte soll der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Autobahnen – und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft des Bundes betrauen.

Entsprechende Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehre sowie für Anrainerverkehre sollen ebenso in dieser Novelle enthalten sein.“

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Präsidentin Doris Bures: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschließungs­antrag sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.