13.02

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben es schon eingangs der Diskussion gehört, wir sprechen heute über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz ge­ändert werden soll.

Ich möchte eines vorausschicken: Es geht wohl allen Parteien hier im Hohen Haus darum, einen Lösungsansatz zu finden, um die verkehrsgeplagte Bevölkerung in die­sen Hotspotbereichen entsprechend zu entlasten. Deswegen sind wir im vergangenen Jahr der Einladung des Landeshauptmannes Platter gefolgt und haben einen gemein­samen Verkehrsausschuss in Tirol abgehalten, wobei erstmals in der Geschichte des Parlaments ein parlamentarischer Ausschuss des Nationalrates zu einem Landtag gefahren ist, um dort Lösungsansätze zu finden. Ich habe es spannend gefunden, was dort besprochen worden ist. Wir haben gesagt: Wir müssen gemeinsame Ansätze finden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass im Verkehrsministerium evaluiert werden soll, wie diese Ansätze ausschauen können.

Dann kam der Wahlkampf. Ich muss dem Kollegen aus Tirol schon vorwerfen, dass dann auf einmal die Polemik eingesetzt hat und man nicht einmal abgewartet hat, bis der Bericht des Verkehrsministers übermittelt worden ist – das war am 31. Oktober. Man ist sofort in die Offensive gegangen und hat gesagt: Wir müssen jetzt diese Mautbefreiung durchsetzen! Man hat das einfach nur als billige Wahlkampfpolemik verwendet und versucht, die Gunst der Stunde zu nützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ärgerliche daran ist, dass gerade Landeshauptmann Platter aus Tirol es selbst in der Hand gehabt hätte, das Problem Kufstein Süd mit einem Abfahrtsverbot von der Autobahn zu regeln. Das hat er nicht gemacht. Er hat dieses Problem immer nach Wien delegiert, und daran hält offenbar auch die ÖVP fest. (Abg. Leichtfried: So schaut’s aus, interessant!) Am Ende des Tages kommt doch ein gewisser Husch-pfusch-Antrag zustande, den Sie, von der ÖVP, glaube ich, nicht mit Ihren Kollegen in Vorarlberg besprochen haben. Wozu führt dieser Ansatz nämlich, den Sie jetzt hier präsentieren? – Er führt dazu, dass das Problem nicht gelöst, sondern lediglich verlagert wird. Schaut man sich die Situation Bregenz–Hohenems an – das ist ein Punkt, der bei Ihnen im Antrag steht und auch erwähnt worden ist –, dann sieht man, dass es dort einen Beschluss der ÖVP Hohenems, der mitgetragen wird, eine Resolution gibt, in der gesagt worden ist: Das verlagert das Problem von Bregenz zu uns. – Das heißt, Sie haben damit niemandem geholfen, im Prinzip haben Sie nur billige Wahlkampfpolemik gemacht.

Nichtsdestotrotz stehen wir natürlich nicht an, mitzuhelfen, das Problem zu lösen. Der Ansatz aber, den Sie präsentieren, ist weit weg von jeder Vernunft. In Ihrem Antrag steht, es soll eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister beschlossen werden. Was aber passiert denn dann in Zukunft mit dem Bundesminister für Verkehr? – Dann wird er hier in Wien sitzend für erweiterte Kommunalpolitik haftbar gemacht, und es wird jede Landtagswahl, jede Gemeinderatswahl mit einem Ruf an den Bundesminister – wer auch immer das dann in Zukunft sein wird – enden: Man muss dann diese Kommunalpolitik am Ende des Tages im Ministerium umsetzen.

Der Antrag, den Sie heute präsentieren, ist der Anfang vom Ende – dessen müssen Sie sich bewusst sein – des österreichischen Mautsystems. Es sind die Kosten, mit denen wir uns hier auseinandersetzen müssen – vorsichtig geschätzt 35 Millionen Euro im Jahr. Das sind 35 Millionen Euro, die uns dann am Ende des Tages fehlen werden, wenn es darum geht, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn es darum geht, Tunnels zu bauen, wenn es darum geht, den Verkehr vernünftig umzuleiten. Wir fürchten, dass das Problem nur verlagert wird. Wir wissen, dass uns diese Maßnahme Mittel kostet, die wir andererseits irgendwo dann wieder hereinbringen müssen.

Perfide an der Geschichte ist auch, dass damit kein Österreicher entlastet wird. 90 Prozent der betroffenen Bevölkerung haben Autobahnvignetten. Was Sie machen, ist ein Kniefall vor den Touristen, die nach Österreich kommen. Diese sponsern Sie mit österreichischen Geldern, die wir dann nicht mehr für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung haben. (Abg. Haubner: Das ist für die Anrainer! Die Anrainer sind Öster­reicher!)

Nichtsdestotrotz passiert da offenbar eine Vorleistung – die Grünen sind ja schon fest dabei und auch die NEOS haben mitgemacht – für das, was man auch schon im Westen Österreichs hört. Man hört ja schon, das Mautsystem hat mehr oder weniger ausgedient. Diese Finanzmittel werden in Zukunft anders einzutreiben sein, es wird eine CO2-Steuer oder eine flächendeckende Lkw-Maut kommen, wie auch immer. Ich bitte Sie aber, seien Sie so ehrlich und sagen Sie das den Pendlern und Österreichern auch ins Gesicht, dass Sie sich schon vor den Grünen auf den Bauch schmeißen und da schon Vorleistungen für eine etwaige Koalition treffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben eine Allianz gegen die Pendler, gegen den ländlichen Raum geschmiedet. Eines schreibe ich Ihnen noch ins Stamm­buch, und vielleicht spricht man dann noch mit dem Herrn Bundesminister darüber: Haben Sie von der ÖVP – über die Grünen diskutiere ich ja gar nicht – sich schon damit auseinandergesetzt, was das für die Maastrichtkriterien bedeutet, wenn diese Einnahmen ausbleiben, wenn das Mautsystem zerschossen ist? Das ist wirklich ein riesengroßes Problem, das auf uns zukommt.

Deswegen zum Abschluss: Wir bekennen uns zu einer Entlastung für die verkehrs­geplagten Bürger. Wir würden aber trotzdem befürworten, dass wir uns wirklich im Detail damit auseinandersetzen, dass wir keine generalisierten Lösungen treffen.

Deswegen auch unser Abänderungsantrag, den ich hiermit einbringen möchte:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (3 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben stehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

„1. In Ziffer 1 § 13 Abs. 1a wird die Ziffer 4 gestrichen und Ziffer 5 wird zu Ziffer 4.

2. In Ziffer 1 § 13 wird der Abs. 1b gestrichen.

3. In Ziffer 2 § 15 Abs. 1 Z 3 wird der der Ausdruck „13 Abs. 1, 1a und 1b“ durch „13 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.

4. In Ziffer 3 § 33 Abs. 13 lautet der erste Satz:

§ 13 Abs. 1a Z 1 und 3, § 15 Abs. 1 Z 3 und § 38 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 treten mit 15. Dezember 2019 in Kraft und am 30.6.2021 außer Kraft“

5. Ziffer 4 entfällt.“

*****

Damit ist gewährleistet, dass dieser Antrag, den Sie heute beschließen wollen, auch evaluiert und dann nicht wieder aufgehoben werden muss, sollte der gewünschte Erfolg ausbleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­straßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (3 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben stehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt ge­ändert:

„1. In Ziffer 1 § 13 Abs. 1a wird die Ziffer 4 gestrichen und Ziffer 5 wird zu Ziffer 4.

2. In Ziffer 1 § 13 wird der Abs. 1b gestrichen.

3. In Ziffer 2 § 15 Abs. 1 Z 3 wird der der Ausdruck „13 Abs. 1, 1a und 1b“ durch „13 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.

4. In Ziffer 3 § 33 Abs. 13 lautet der erste Satz:

§ 13 Abs. 1a Z 1 und 3, § 15 Abs. 1 Z 3 und § 38 Z 1 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 treten mit 15. Dezember 2019 in Kraft und am 30.6.2021 außer Kraft“

5. Ziffer 4 entfällt.“

Begründung

Zu Ziffer 1:

Eine Mautbefreiung zwischen Hohenems und Hörbanz löst kein Verkehrsproblem, sondern verlagert es nur von einer Gemeinde in die andere.

Zu Ziffer 2:

Da die Gefahr droht, dass nach ersten Ausnahmen von der Mautpflicht viele Städte und Länder mobil machen, um weitere Ausnahmen durchzuboxen, ist eine verantwor­tungsbewusste Lösung notwendig und die Ausnahmen auf die § 13 Abs 1a ange­führten zu beschränken. Eine Verordnungsermächtigung würde das erfolgreiche Maut­system gefährden.

Zu Ziffer 3 und 5:

Durch den Wegfall § 13 Abs. 1a Z 4 und § 13 Abs. 1b ist eine entsprechende Anpassung notwendig

Zu Ziffer 4:

Nach der Evaluierung sollen die Mautausnahmen bei einem negativen Ergebnis dieser mit 30.6.2021 außer Kraft gesetzt werden.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und ordnungs­gemäß eingebracht.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte, Herr Abgeord­neter.