14.18

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es kann ja kein Zweifel darüber bestehen, dass der digitale Zahlungsverkehr zunehmend an Bedeutung gewinnt, weil er, no na, einfach ist, weil er praktisch ist, weil er auch sinnvoll ist, und umgekehrt Bargeldzahlungen bei Großbeträgen oder größeren Beträgen inzwischen ohnedies einer Reihe von Restriktionen, Überwachungen – Stichwort Geldwäsche – unterliegen.

Nichtsdestotrotz hat dieser Zahlungsverkehr auch Begleiterscheinungen im täglichen Leben: Es macht den Bürger ein Stück weit gläserner, was seine Konsumge­wohn­heiten anbelangt; und auch – das wurde gerade in letzter Zeit da oder dort diskutiert – was den Handel mit Daten der Bürgerinnen und Bürger aus diesem digitalen Zah­lungsverkehr anbelangt.

Es ist daher kein Wunder, dass sich das Bargeld in Österreich nach wie vor einer ungebrochenen Beliebtheit in der Bevölkerung erfreut. No na, bei Kleinbeträgen ist es schnell, es ist einfach, es ist beliebig handhabbar und es gewährt auch einen Schutz der Privatsphäre im täglichen Leben. Die generelle Abschaffung dieses Zahlungs­mit­tels wäre für viele Menschen daher schlicht und einfach ein Eingriff in die Privatauto­nomie und damit auch eine grundsätzliche Frage der Gewährung von Freiheiten für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der ÖVP.)

Aus all diesen Überlegungen heraus haben wir schon in der vergangenen Legislatur­periode und auch kurz nach der Wahl selbst einen Antrag auf eine staatsgrundge­setzliche Verankerung eines Rechts auf Barzahlung gestellt. Wir hatten, wie Kollege Fuchs bereits ausgeführt hat, auch im gemeinsamen Regierungsprogramm verankert, dieses Recht einführen zu wollen. Wir bleiben bei dieser Meinung und unterstützen daher auch die Intention, eine diesbezügliche Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger im Grundgesetz festzuhalten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fuchs und Wurm.)

Wir sind jetzt in der ersten Lesung. Es wird noch ausreichend Zeit und Gelegenheit sein, darüber im Ausschuss zu diskutieren. Ich freue mich auf diese Diskussion. Ich denke, es bedarf einer sorgfältigen Abwägung der zuvor angeführten Argumente. Die Privatautonomie, der Schutz der Privatsphäre für die Bürgerinnen und Bürger steht aber für uns ganz weit oben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.