14.47

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Informationsfreiheitsgesetz steht immer wieder zur Debatte und so auch zu Beginn dieser Legislaturperiode. Es ist immer so ein fancy word, ich würde aber gern kurz verdeutlichen, was denn wirklich dahinter steckt.

Beim Informationsfreiheitsgesetz geht es tatsächlich um echte Transparenz und um unser Recht auf Informationen von staatlichen Stellen. Dieses Recht auf Informationen und diese Transparenz sind absolut notwendig, wenn wir wirklich Korruption und Steuergeldverschwendung bekämpfen wollen.

Es geht aber auch um demokratische Kontrolle, und zwar um demokratische Kontrolle der gesamten Verwaltung, und die kann es nicht geben, wenn sich Behörden immer wieder auf ein sehr antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können. Meine Damen und Herren, ein Informationsfreiheitsgesetz, das diese Transparenz und das Recht auf Informationen wirklich gewährleistet, wäre ein wichtiger Schritt, um zu dem von uns schon lange geforderten gläsernen Staat zu kommen.

Die NEOS haben es ja schon gesagt, in kaum einem anderen Bereich ist die Republik dermaßen rückständig wie im Umgang der staatlichen Stellen mit Informationen. Im Global Right to Information Rating befinden wir uns natürlich auf einem der letzten Plätze und deswegen gibt es da Nachholbedarf.

Ich möchte auch eine Gruppe des Europarates zitieren, die schon im Jahr 2008 einen Bericht zu Österreich und Transparenz vorgelegt hat. Sie hält fest:

„Diese Situation ist vom Standpunkt der Transparenz der staatlichen Behörden be­trachtet nicht befriedigend und erschwert es Bürgern und den Medien, Kontrolle über die Verwaltung auszuüben, was zu einer Verhinderung der Korruption beitragen würde.“

Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Systemwandel! Die derzeit bestehende Auskunftspflicht reicht bei Weitem nicht aus und es braucht ein Recht, ein subjektives Recht auf Informationen. Daher können wir dem Antrag der NEOS und den Forde­rungen, dass Informationen von öffentlichen Stellen, die dem allgemeinen Interesse dienen, veröffentlicht werden, auch viel abgewinnen. Wir können auch der Forderung viel abgewinnen, dass das Recht auf Informationen gewährleistet werden soll, da es eine alte Forderung der Grünen ist.

Es muss aber natürlich auch ins Gesetz geschrieben werden, dass dieses Gesetz gewisse Ausnahmen braucht, gerade wenn es um Datenschutz und um die nationale Sicherheit geht.

Der Antrag bietet, wie gesagt, eine gute Grundlage, wir können diesem Antrag viel abgewinnen. Es braucht das subjektive Recht auf Information. Wir stehen für weitere Diskussionen natürlich jederzeit zur Verfügung. (Beifall bei den Grünen. Abg. Kickl: Zustimmung oder Ablehnung? Zustimmung? Abg. Zadić: Diskussion!)

14.50