14.50

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen erkennen in der sicherheitspolitischen Herausforderung dieser Zeit die Notwendigkeit, dass wir uns, so wie in der vergangenen Legislatur­pe­riode auch, ganz besonders um die Sicherheitspolitik bemühen. Es geht uns im Detail um das österreichische Bundesheer und seine Finanzierung.

Wir entnehmen den Äußerungen der jetzt koalitionsverhandelnden Parteien in diese Richtung nichts Gutes. Der Parteiobmann der ÖVP hat klar ausgesprochen, dass es keine Erhöhung des Verteidigungsbudgets geben wird, wenn er Kanzler wird, und bei den Grünen ist das Spektrum groß: Von der Abschaffung des Bundesheeres bis zur dramatischen Einschränkung der Funktionen des österreichischen Bundesheeres ist dort alles zu finden.

Deshalb sehen wir uns gezwungen, diesen Antrag einzubringen, der die Finanzierung des österreichischen Bundesheeres sicherstellen soll, damit der Wiederaufbau unserer Armee, der unter Hans Peter Doskozil begonnen hat und unter Mario Kunasek weiter­geführt worden ist, lückenlos weitergeführt werden kann.

Wir stellen deshalb einen Antrag, die Budgetzahlen in Bezug auf die Finanzierung des österreichischen Bundesheeres festzuschreiben. Wir wollen für das Jahr 2020 2,9 Mil­liarden Euro, 3,3 Milliarden Euro für das Jahr 2021 und für das Jahr 2022 3,6 Milliar­den Euro im Bundesfinanzrahmengesetz festgeschrieben haben.

Wenn das bestehende Bundesfinanzrahmengesetz ohne Korrektur weitergeführt wird, fällt das Verteidigungsbudget ab dem kommenden Jahr dramatisch hinunter. Wir wer­den nicht einmal in der Lage sein, die Grundbedürfnisse des österreichischen Bundes­heeres zu decken. Deshalb halten wir es für notwendig, diesen Antrag jetzt, zu Beginn dieser Legislaturperiode, zu stellen, aufbauend auf den Antrag, den wir gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit der SPÖ gestellt haben und der vom österreichischen Nationalrat beschlossen worden ist.

Wir glauben, dass es notwendig ist, dass wir das gesamte Aufgabenspektrum des österreichischen Bundesheeres sicherstellen. Ich erinnere Sie an unseren gemein­samen einstimmigen Beschluss aus dem Jahre 2015, mit dem Inhalt, dass die öster­reichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, durchgeführt vom österreichischen Bundesheer, dramatisch modernisiert und verbessert werden muss. Damals haben alle Parteien zugestimmt, da waren die Grünen auch im Nationalrat.

Ich erinnere Sie an die Situation des Jahres 2015. Ich erinnere Sie auch an die gemeinsam mit der Polizei durchgeführten Übungen an der Grenze unter der Führung des damaligen Innenministers Herbert Kickl und des Verteidigungsministers Mario Kunasek, die uns vor Augen geführt haben, wie wichtig es ist, dass sich diese beiden Sicherheitskörper vernetzen und für die Situation, in die die Republik an ihren Grenzen jederzeit wieder geraten kann, gerüstet sind.

Das österreichische Bundesheer ist neben der Polizei ein wesentlicher Faktor für diese Sicherheit, und wir halten es deshalb für unbedingt notwendig, dass wir diese strate­gische Handlungsreserve, wie wir das österreichische Bundesheer in verschiedenen strategischen Papieren nennen, auch wirklich als eine Handlungsreserve aufbauen, damit wir sie einsetzen können, wenn es notwendig sein sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Situation in Bezug auf die Sicherheit der EU-Außengrenze ist eine prekäre und hat sich seit dem Jahr 2015 in keiner Weise verbessert. Der Druck an der EU-Außen­grenze ist nach wie vor ein großer. Die EU-Außengrenze ist löchrig, deshalb sind die Mitgliedsländer der Europäischen Union gut beraten, wenn sie sich für einen neuen Ansturm rüsten und für die Sicherheit ihrer Länder sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Herr Abgeordneter, ich darf darauf aufmerksam machen, dass ich die Debatte um 15 Uhr unterbreche. (Abg. Michael Hammer: Das geht sich aus!) – Sie werden sicherlich eine Punktlandung schaffen. Vielen Dank. – Bitte.