16.26

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Wir teilen ja die Grundintention dieses Antrages, ich glaube nur, auf dem Weg dorthin ist die FPÖ jetzt einmal falsch abgebogen, und ich erkläre auch gerne, warum.

Wir, der eben erwähnte Bildungssprecher Rudi Taschner und der damalige Bildungs­sprecher Wendelin Mölzer, haben am 25.9. gemeinsam einen Antrag eingebracht, mit einigen gravierenden Unterschieden. Die Strategie ist jetzt ein bisschen, einen Antrag zu einem Thema, bei dem wir grundsätzlich einen ähnlichen politischen Willen haben, mit ein paar Fehlern zu versehen, um sich dann darüber zu empören, dass die Volks­partei dem nicht zustimmen kann.

Ein Beispiel: Wir haben damals, am 25.9., den gemeinsamen Antrag eingebracht, dass bei den Lehrerinnen ein Kopftuchverbot im Rahmen des Dienstrechtes verankert werden soll, wie das auch üblich ist, und das ist ja auch das richtige Materiengesetz dafür. Jetzt steht in diesem Antrag drinnen, dass dieses Verbot im Schulunter­richts­gesetz niedergeschrieben werden soll. Das ist einfach technisch-sachlich das falsche Materiengesetz, und ich verstehe nicht, was sich da zwischen dem 25.9. und heute bei Ihnen verändert hat, dass Sie diese Einschätzungen nicht mehr teilen.

Nächster Punkt: Wir haben ja, wie schon erwähnt, das Kopftuchverbot, besser gesagt das Verbot des Kinderkopftuchs, in den Kindergärten und den Volksschulen be­schlos­sen. Das war auch deswegen legistisch recht gut möglich, weil ja laut Auffassung des gemäßigten Islams Mädchen vor der Geschlechtsreife kein Kopftuch tragen. Des­wegen konnte man hier sehr gut darstellen, dass das eine extreme Form der Religion ist, und Extreme kann man da auch recht gut abgrenzen.

Wenn wir jetzt aber sagen, wir weiten das Verbot bis zum 14. Lebensjahr aus, dann ist das natürlich nicht mehr das Argument, das man da ziehen kann, sondern man muss dessen gewahr sein, dass das in gewissen Bereichen möglicherweise ein Eingriff in die Religionsfreiheit ist. Und wenn man bei Grundrechten eingreift, dann muss man, damit das vor einem Verfassungsgerichtshof auch haltbar ist und überhaupt in Kraft treten kann, die Verhältnismäßigkeit wahren, auch eine gute Begründung liefern und das sehr gut überlegen.

Deswegen haben wir am 25.9. gemeinsam in einem Antrag gesagt, dass wir das in Begutachtung schicken wollen, dass wir da mit Verfassungsjuristen Rücksprache hal­ten wollen und das genau austarieren wollen, damit das vor dem Verfassungs­ge­richtshof auch haltbar ist und tatsächlich Realität werden kann.

Ich fasse zusammen: Wir teilen die Grundintention, wir halten es für richtig, dass genau diese Dinge auch angegangen werden, deswegen haben wir sie auch beschlossen und, wie gesagt, auch diese Ausweitung in einen gemeinsamen Antrag gegossen.

Herr Klubobmann Kickl hat gesagt, die FPÖ ist die einzige Partei, die in diesem Bereich Lösungen bietet. Okay, so schaut aber dieser Antrag nicht aus. Wenn Sie wirklich Lösungen bieten wollen, dann müssen Sie das auch sachlich und technisch gescheit machen, denn es bringt niemandem da draußen etwas, wenn man nur populistisch irgendeinen Antrag stellt, der keine Chance auf Umsetzung hat. Also begeben wir uns wieder auf den Weg zurück!

Der Antrag vom 25.9., den wir gemeinsam beschlossen haben, ist der richtige Weg, das ist auch der sachlich haltbare Weg, da zu einem Ergebnis zu kommen. Dies­bezüglich haben wir unsere Meinung nicht geändert, ganz im Gegenteil, wir sind noch immer der festen Überzeugung, dass wir das so machen sollen. Also machen wir das bitte gescheit und gemeinsam, und legen Sie da nicht einen Antrag mit sachlichen Fehlern vor, bei dem Sie sich dann wundern, dass er keine Zustimmung findet. (Beifall bei der ÖVP.)

16.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Hammerschmid ist zu Wort gemel­det. – Bitte.