17.18

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Geschätzte Schülerinnen und Schüler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! In dem eingebrachten Antrag geht es um die Novelle des Starkstromwegegesetzes aus dem Jahr 1968, eines Gesetzes, das mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß ist, eines Gesetzes, das den heutigen Ansprüchen, ausgelöst durch die technischen Revolutionen, wie wir sie gerade in der Energie- und Strombranche erleben, nicht mehr gerecht wird. Nicht nur die Weiterentwicklung im technischen Bereich macht jedoch Anpassungen nötig, vielmehr spielen auch die Faktoren Mensch und natürlich Umwelt eine ganz entscheidende Rolle.

Wir stehen mitten in einer Energiewende. Wir sind nicht nur ein Teil davon, vielmehr sind wir die Wegbereiter und die Träger und daher auch diejenigen, die die dafür not­wendigen Veränderungen anpacken müssen. Seit den Anfängen des Ökostromge­setzes in Österreich – das ist jetzt bald 20 Jahre her – ist viel passiert. Die Anteile dezentraler Stromerzeugung und zum Glück auch erneuerbarer Energien sind stetig gestiegen. Zusammen mit der Wasserkraft kommen wir bei der Elektrizitätserzeugung auf einen Wert von über 72 Prozent. Kein anderes Land in der EU, geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen, hat ähnliche Werte aufzuweisen.

Werte Mitglieder des Hohen Hauses, ich glaube, wir sind uns in diesem Punkt alle einig: dass Investitionen und ein Ausbau in eine zukunftsorientierte Strom- und Ener­gieinfrastruktur unabdingbar sind. Dabei geht es nicht nur um das Erreichen der öster­reichischen Klimaziele. Wer zum Ökostrom Ja sagt, muss auch Ja zu neuen Strom­leitungen und zum Transport von Strom sagen. Auch die damit verbundene Sicher­stellung einer leistungsfähigen Stromversorgung sowohl für Privathaushalte als auch für die Industrie, für Unternehmen, den Gesundheitssektor und so weiter steht dabei im Zentrum der Diskussion.

Wie die Infrastrukturprojekte im Bereich Strom aussehen sollen – ob die Leitungen unter 110 kV oberirdisch oder unterirdisch verlegt werden –, darüber gibt es zahlreiche Diskussionen und viele verschiedene Meinungen.

Wenn sich auch ehemals Verantwortliche für die Energiewirtschaft vor Ort, sobald sie selbst betroffen sind, gegen den Ausbau des Stromnetzes aufstellen, verdeutlicht nur, dass wir hier noch sehr, sehr viel Arbeit vor uns haben. Es liegt jedoch unserer Ansicht nach genau darin das große Problem. Es stimmt schon, dass Freileitungen in der Landschaft sichtbar sind, während die Erdkabel nicht sichtbar sind und in der Erde liegen. In beiden Fällen kommt es aber zu Einschränkungen, zu Grundstücksein­schrän­kungen und zu Flächeninanspruchnahmen. Dies, meine geschätzten Kollegin­nen und Kollegen, ist für uns die Herausforderung.

Die als mangelhaft empfundene Einbindung der Bevölkerung bei der Planung kann nicht nur zur Ablehnung des konkreten Trassenverlaufs, sondern auch zur Infragestel­lung ganzer Leitungsprojekte führen. Diese Projekte sind aber für den Ausbau der zur Energiewende notwendigen Infrastruktur unverzichtbar. Fehlende Transparenz, man­gel­hafte Kommunikation oder die komplett misslungene frühzeitige Einbindung der direkt betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner führt – wie auch bei diversen ande­ren Projekten – oft zu Zweifeln an der Sinnhaftigkeit dieser Projekte, besonders dann, wenn es sich um überregionale Projekte handelt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es wurde gerade von meiner Vorrednerin angesprochen: Erdverkabelungen weisen weit höhere Preise auf – bis zu zweieinhalb-, dreifach höhere Preise. Da ist die Frage zu stellen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wer diese Kosten tragen wird. Wahrscheinlich nicht der Erzeuger des Stro­mes, sondern letztendlich Otto Normalverbraucher, also die Bürgerinnen und Bürger. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass es nicht an diesen hängen bleibt.

Eine Verpflichtung zur Verkabelung in diesem Zusammenhang erscheint uns als SPÖ überschießend. Stattdessen sollten bei den Leitungsprojekten generell die zur Ver­fügung stehenden Kabelvarianten auf deren technische Sinnhaftigkeit geprüft werden.

Geschätzte Damen und Herren, darin liegt unsere Position begründet. Es soll im jeweiligen Fall beurteilt werden, in welcher Form das Leitungsprojekt verwirklicht wird. Es soll nicht mit einer ausschließlichen Verpflichtung belegt sein und mit einer starken und zeitgerechten Einbindung der Österreicherinnen und Österreicher einhergehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.23

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.