1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (150 d.B.) vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, geändert wird (10. COVID-19-Gesetz) (176 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (151 d.B.) vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz) (177 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (152 d.B.) vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Verwal­tungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Zustellgesetz und das Agrarmarkt Austria Gesetz (AMA-Gesetz 1992) geändert werden (12. COVID-19-Gesetz) (178 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (153 d.B.) vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungs­bilanz­stabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungs­aktien­gesell­schaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermäch­tigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz) (179 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf nun noch Frau Ministerin Edtstadler herzlich begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte.