11.02

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Ich halte es zumindest für grob bedenklich, um nicht zu sagen, für einen Skandal, dass unser Entschließungsantrag nicht zugelassen wurde, denn ich habe den inhaltli­chen Zusammenhang zur Wirtschaftspolitik, zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren, mehr als deutlich darge­stellt.

Wie Sie wissen, sieht die Geschäftsordnung vor, dass auch Tagesordnungspunkte nur dann zusammengezogen werden können, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang be­steht. Ich denke doch, dass das Verhalten des Alleinvorstands der Öbag – mutmaßlicher schwerer Drogenkonsum dieser Person – eine sehr große Relevanz zu den wirtschaft­lichen Maßnahmen im Rahmen der Coronahilfspakete hat, zumindest deutlich mehr als der geplante Lückenschluss der A 3 im Burgenland. Auch diesen Tagesordnungspunkt verhandeln wir gemeinsam damit und sehen da einen inhaltlichen Zusammenhang. (Bei­fall bei FPÖ und NEOS.)

Ich glaube, dass diese Ablehnung inhaltlich absolut nicht gerechtfertigt ist. Hier wird ein politischer Schützling aus der Schusslinie genommen und eine politische Debatte im Parlament verhindert. Der Herr Finanzminister als zuständiges Aufsichtsorgan sieht ein­fach weg und will die Debatte am besten nicht einmal im Parlament haben. Das schädigt nicht nur den österreichischen Wirtschaftsstandort, sondern das schädigt auch das An­sehen des Parlamentarismus in Österreich. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

11.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter! Es ist schon seit Langem Auf­gabe der Parlamentsdirektion, Anträge dahin gehend zu prüfen, ob sie mit den gegen­ständlichen Tagesordnungspunkten in Zusammenhang stehen. (Abg. Martin Graf: Das ist Aufgabe des Präsidenten, nicht der Parlamentsdirektion!) Das ist immer so gewesen, und der letzte Antrag, der offiziell zurückgewiesen worden ist, war – wie uns erinnerlich ist – aus dem Jahr 2008. Es tut mir leid – über die inhaltliche Situation kann man natür­lich diskutieren –, dass dieser Antrag mit dem Tagesordnungspunkt nicht im Zusammen­hang steht. (Abg. Martin Graf: Das kann man so oder so sehen!) Daher hat man natürlich nach § 55 Abs. 1 keine Möglichkeit, ihn hier zuzulassen. Normalerweise – das sagen die Damen und Herren, die mich am Präsidium unterstützen – ist es der Fall, dass wir mit den Fraktionen vorab Kontakt aufnehmen. Wir haben auch mit Ihnen Kontakt aufgenom­men und haben Ihnen das mitgeteilt.

Daher würde ich Sie bitten, von Unterstellungen und von Worten wie Skandal Abstand zu nehmen. Ich weise das für das Präsidium und auch für meine Vorsitzführung striktest zurück. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.