11.02
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich halte es zumindest für grob bedenklich, um nicht zu sagen, für einen Skandal, dass unser Entschließungsantrag nicht zugelassen wurde, denn ich habe den inhaltlichen Zusammenhang zur Wirtschaftspolitik, zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren, mehr als deutlich dargestellt.
Wie Sie wissen, sieht die Geschäftsordnung vor, dass auch Tagesordnungspunkte nur dann zusammengezogen werden können, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Ich denke doch, dass das Verhalten des Alleinvorstands der Öbag – mutmaßlicher schwerer Drogenkonsum dieser Person – eine sehr große Relevanz zu den wirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Coronahilfspakete hat, zumindest deutlich mehr als der geplante Lückenschluss der A 3 im Burgenland. Auch diesen Tagesordnungspunkt verhandeln wir gemeinsam damit und sehen da einen inhaltlichen Zusammenhang. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Ich glaube, dass diese Ablehnung inhaltlich absolut nicht gerechtfertigt ist. Hier wird ein politischer Schützling aus der Schusslinie genommen und eine politische Debatte im Parlament verhindert. Der Herr Finanzminister als zuständiges Aufsichtsorgan sieht einfach weg und will die Debatte am besten nicht einmal im Parlament haben. Das schädigt nicht nur den österreichischen Wirtschaftsstandort, sondern das schädigt auch das Ansehen des Parlamentarismus in Österreich. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter! Es ist schon seit Langem Aufgabe der Parlamentsdirektion, Anträge dahin gehend zu prüfen, ob sie mit den gegenständlichen Tagesordnungspunkten in Zusammenhang stehen. (Abg. Martin Graf: Das ist Aufgabe des Präsidenten, nicht der Parlamentsdirektion!) Das ist immer so gewesen, und der letzte Antrag, der offiziell zurückgewiesen worden ist, war – wie uns erinnerlich ist – aus dem Jahr 2008. Es tut mir leid – über die inhaltliche Situation kann man natürlich diskutieren –, dass dieser Antrag mit dem Tagesordnungspunkt nicht im Zusammenhang steht. (Abg. Martin Graf: Das kann man so oder so sehen!) Daher hat man natürlich nach § 55 Abs. 1 keine Möglichkeit, ihn hier zuzulassen. Normalerweise – das sagen die Damen und Herren, die mich am Präsidium unterstützen – ist es der Fall, dass wir mit den Fraktionen vorab Kontakt aufnehmen. Wir haben auch mit Ihnen Kontakt aufgenommen und haben Ihnen das mitgeteilt.
Daher würde ich Sie bitten, von Unterstellungen und von Worten wie Skandal Abstand zu nehmen. Ich weise das für das Präsidium und auch für meine Vorsitzführung striktest zurück. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.