12.03

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Auch in schwierigen Zeiten, wie wir sie jetzt alle erleben, gibt es Freudentage. Für mich als Bürgermeister und regional Verantwortlichen ist heute ein Freudentag, weil wir das Kommunalinvesti­tionsgesetz beschließen, kurz: das Gemeindepaket, mit dem, und das muss man sich einmal vor Augen halten, 1 Milliarde Euro – 1 000 Millionen Euro! – in die Regionen, in die Gemeinden fließen, um ganz wichtige Projekte fortzuführen und umzusetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Lassen Sie mich aber bitte ein paar Wochen zurückspulen, denn am Anfang all dieser Probleme stand die Pandemie! Am Anfang stand die Pandemie, und es war schwer, in dieser Situation alles richtig zu machen, weil es kein Handbuch für die richtigen Maß­nahmen gab und gibt. Vielleicht hat Herr Brandstätter in seiner Bibliothek ein Büchlein dafür, vielleicht kann er es beim nächsten Mal mitbringen. (Abg. Wöginger: Das liest er gerade!)

Damals hieß es von einigen hier: whatever it takes!, und die Bundesregierung hat sich dann langsam an diese Problematik herangetastet und hat nach und nach nachgebes­sert. Und es heißt wieder: whatever it takes!, aber man muss auch wissen, in der Bevöl­kerung gibt es Sorgen, dass man das wirtschaftlich schwer abwickeln kann, weil an die­sen vielen Milliarden auch unsere Nachfahren noch sehr lange zu knabbern haben werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es hilft aber nichts, wir müssen da durch, und wir müssen auch das gesellschaftliche Leben aufrechterhalten.

Heute verlangen Oppositionspolitiker beim Gemeindepaket wieder: whatever it takes!, es soll nach oben hin keine Grenze geben. Wie man sieht, ist es einfach schwer, aber die Gemeinden – und da stimme ich mit vielen Vorrednern überein – brauchen nun Geld, um ihre öffentlichen Aufgaben, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen; das ist notwendig. Das Kommunalinvestitionsgesetz ist ein ganz wichtiger Meilenstein, den wir heute damit setzen, wir nehmen nämlich unsere Rolle als Konjunkturantreiber der Gemeinden wahr; das ist eine ganz entscheidende Rolle.

Meine Damen und Herren, wenn nun aber die Forderung im Raum steht: mehr, noch mehr und noch mehr, whatever it takes!, dann muss man sich vor Augen führen, dass wir uns Schritt um Schritt an die Gegebenheiten anzupassen haben, dass wir das Wirt­schaftswachstum im Auge behalten müssen, dass wir abwarten müssen, ob die Wirt­schaft wieder anspringt, dass es auch wieder finanzielle Rückflüsse gibt. Das ist es­senziell, meine Damen und Herren. Jetzt auf Knopfdruck alles zu erfüllen, was die eine oder andere Gruppe braucht, ist einfach nicht machbar. Ich bitte, hier unsere Verantwor­tung wahrzunehmen, und ich bitte auch die Gemeindepolitiker, am Boden zu bleiben und zu sagen: Jetzt gibt es 1 Milliarde Euro, und mit dieser Milliarde können wir unserer Wirt­schaft wirklich maßgeblich dienen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte ein Beispiel nennen – ich bin Bürgermeister der Stadtgemeinde Gleisdorf (Zwischenruf bei der SPÖ) –: Ohne dieses Gemeindepaket hätte es zum Beispiel einen Ausbau unserer Kinderkrippe nicht gegeben. Dieser Ausbau hätte heuer aufgrund des Einnahmenrückganges wegen Covid einfach nicht stattgefunden. Mit dem Gemeinde­paket findet er statt, und mit dem Gemeindepaket können wir zum Beispiel das Angebot bei Kinderkrippen plötzlich verdoppeln. – Da soll mir bitte noch einer sagen, was an die­ser Geschichte jetzt schlecht ist! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Wöginger: ... dass für jeden etwas dabei ist!)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sage ich unserem Herrn Klubobmann als Steirer (Zwischenruf des Abg. Vogl): Lieber Gust, wir können damit etwas anfangen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Wöginger: Sehr gut! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Zum Schluss, geschätzte Damen und Herren, darf ich im Rahmen der Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten noch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 228 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 lautet die Ziffer 3 wie folgt und wird folgende Ziffer 4 neu eingefügt:

„3. für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020 und

4. durch Verzicht auf seine Ansprüche gegen die Länder gemäß § 1 Abs. 2 des Bundes­gesetzes, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, BGBl. I Nr. 23/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 44/2020, auf Aufrechnung aus der Ver­teilung von medizinischen Produkten, die vom Bund zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV- 2 sowie zur Behandlung von Covid-19-Patienten im Zeitraum März bis Juni 2020 beschafft wurden.“

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Meine Damen und Herren, ich danke vielmals, und ich hoffe auf breite Zustimmung zum Gemeindepaket, gerade von den auch hier anwesenden Bürgermeisterinnen und Bür­germeistern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

12.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 605/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise (COVID-19-Zweckzuschussgesetz) (228 d.B.) TOP 3

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 228 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 lautet die Ziffer 3 wie folgt und wird folgende Ziffer 4 neu eingefügt:

„3. für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020 und

4. durch Verzicht auf seine Ansprüche gegen die Länder gemäß § 1 Abs. 2 des Bundes­gesetzes, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, BGBl. I Nr. 23/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 44/2020, auf Aufrechnung aus der Vertei­lung von medizinischen Produkten, die vom Bund zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV- 2 sowie zur Behandlung von Covid-19-Patienten im Zeitraum März bis Juni 2020 beschafft wurden.“

Begründung

Durch die neue Ziffer 4 soll ermöglicht werden, dass die vom Bund beschafften kritischen Artikel den Ländern ohne Gegenrechnung zur Verfügung gestellt werden können.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.