13.14

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren Mi­nisterInnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte beim Unterhaltsteil des Ge­setzesvorhabens anknüpfen; es ist ja schon einiges zu der Frage der Erleichterungen für den Unterhaltsvorschuss gesagt worden.

Das ist durchaus zu begrüßen, nur wird Covid irgendwann einmal vorbei sein, die Er­leichterungen werden irgendwann einmal vorbei sein, aber die Probleme für die Alleiner­zieherInnen werden bleiben. Ich möchte daran erinnern, dass wir fast 300 000 Eineltern­haushalte in Österreich haben, und in der bei Weitem überwiegenden Zahl der Fälle sind es die Mütter, bei denen die Kinder leben. Fast 40 Prozent der Einelternhaushalte sind armutsgefährdet – das ist die größte Gruppe der Haushaltstypen, in denen Armutsge­fährdung und Armut vorherrschen. Fast die Hälfte aller AlleinerzieherInnen lebt in Armut, und nur die Hälfte aller Mütter gibt an, regelmäßig Kindesunterhalt vom Vater des Kindes zu bekommen. Diese sind dann auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen, und wir wissen, es kann Jahre dauern, bis diese Unterhaltsvorschüsse auch wirklich fließen.

Was wäre zu tun, damit auch nach der Zeit der Coronakrise das Leben von Alleinerzie­henden in diesem Bereich ein bisschen einfacher wird? – Es ginge zum Beispiel darum, den Regelbedarfssatz nicht zu unterschreiten, sondern wirklich dieses Geld zumindest weiter auszuzahlen. Auch Sonderbedarfsansprüche – das sind in den allermeisten Fäl­len zusätzliche Aufwände entweder für krankheitsbezogene Ausgaben oder für Ausbil­dungen – sollen darin angerechnet werden können. Der Unterhaltsvorschuss muss auch für über 18-Jährige gerade dann gewährleistet werden, wenn diese in Ausbildung sind. Es wäre zum Beispiel logisch, das mit dem Bezug der Familienbeihilfe zu koppeln. Unterhaltsgarantie wäre ein ganz wichtiger Anspruch, den es einzulösen gilt, und die Auszahlung des Vorschusses, wenn zum Beispiel der Schuldner im Ausland in Haft ist oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, wäre auch dann zu zahlen, wenn das Regres­sieren – natürlich – schwieriger ist, denn es ist ja nicht die Schuld der Mutter oder des Kindes, dass es schwieriger zu regressieren ist.

Es muss gleiche Standards bei den beschlussfassenden Gerichten geben. Ich denke, dass ein Auszug einerseits vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und ande­rerseits vom Melderegister der Standard sein soll, aber es soll überall der gleiche Stan­dard sein. Es muss eine Anpassung der Richtsätze des Vorschusses geben, und dazu bedarf es einer aktuellen und neuen Kinderkostenanalyse. Die Zahlen, auf denen wir aufbauen, stimmen einfach schon lange nicht mehr. Die Kosten für Kinder sind wesent­lich höher als das, was berechnet wird. Es gibt auch noch einige andere Dinge.

Ich erinnere Sie: Vielleicht haben Sie dieses Bild noch im Kopf, als bei einer Fernseh­debatte im Nationalratswahlkampf 2017 alle Spitzenkandidaten aller antretenden Par­teien ein Ja-Schild in die Höhe gehalten haben und es hieß: Ja, in der Tat, der Unter­haltsvorschuss muss verbessert werden, es muss einen leichteren, besseren Zugang geben. – Seitdem ist nichts passiert! Seitdem werden die Mütter, die alleinerziehenden Eltern weiterhin im Regen stehen gelassen. Ich denke, es ist wirklich höchst an der Zeit, einen sinnvollen Regenschirm aufzuspannen und dadurch vor allem Kinderarmut zu ver­meiden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.18

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Mag. Karoline Edtstadler gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.