13.18

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es zeigt sich gerade in einer Krise, wie der Zusammenhalt in einer Gesellschaft ist. Dass wir heute, vor allem was die gesundheitsmäßigen Aus­wirkungen dieser Krise betrifft, so gut dastehen, ist dem Umstand geschuldet, dass die Gesellschaft zusammengehalten hat, dass die parlamentarischen Parteien, die hier ver­treten sind, über alle Parteigrenzen hinweg einen Schulterschluss geschlossen haben und gerade am Anfang auch einstimmig Gesetze beschlossen haben und dass natürlich auch die Regierung zusammengehalten hat und auch weiter zusammenhält.

Was heute mit den Berichten des Justizausschusses hier am Programm steht, ist eine kleine, aber sehr wesentliche Änderung für das Verwaltungsverfahren. Da geht es näm­lich darum – Herr Abgeordnete Stefan hat das ja sehr umfangreich dargelegt –, dass im Rahmen der jeweils geltenden Verordnung auch die entsprechenden Sitzungsanordnun­gen im Bereich der Verwaltung getroffen werden können. Wir sind da ständigen Ände­rungen unterworfen. Gott sei Dank geht es in Richtung neue Normalität, Gott sei Dank können auch im Verwaltungsbereich im Ermessen der Behörde wieder Verhandlungen stattfinden. Das ist jetzt der Weg, den wir beschreiten, damit wir nicht ständig das Gesetz ändern müssen.

Eines aber möchte ich schon auch ganz klar sagen: Dieses Gesetz tritt mit 31.12. dieses Jahres ohnehin außer Kraft, und wir hoffen, dass wir dann auch diese Krise überwunden haben.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es der Justizministerin, aber auch mir als Verfassungsministerin immer darum gegangen ist, die Funktionsfähigkeit des Staates aufrechtzuerhalten, dass staatliche Verwaltung auch im Verwaltungsbereich im­mer gelebt werden konnte, dass niemand Nachteile hat, weil er direkt oder indirekt von dieser Krise betroffen war, entweder weil er selbst krank war oder weil der Parteienver­kehr zurückgefahren wurde. Deshalb haben wir am Anfang Fristunterbrechungen be­schlossen, deshalb haben wir auch Fristhemmungen für die behördlichen Entscheidun­gen beschlossen – aber jetzt soll es in Richtung neue Normalität gehen, jetzt wollen wir uns an den Verordnungen orientieren, die jeweils aktuell auch vom Gesundheitsminister erlassen werden.

Ich möchte an dieser Stelle ganz explizit Danke sagen: an die Justizministerin, an die Vorsitzende des Justizausschusses, aber auch an Abgeordneten Margreiter, der genau diese Änderung angeregt hat. Auch das möchte ich zum Ausdruck bringen: Es war ein Vorschlag von einer Nichtregierungspartei – wir haben das aufgegriffen. Das zeigt den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen Danke dafür sagen und Sie auch um breite Zustim­mung zu dieser Änderung bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.