14.27

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Wir haben das beste Tiertransportgesetz innerhalb der Europäischen Union. Da­rauf können wir stolz sein, wir haben aber ein Problem: Wie meine VorrednerInnen schon gesagt haben, wird es kaum exekutiert.

Wir haben bei den Tiertransporten zu wenige Kontrollen auf den Straßen, es werden fast keine Strafen verhängt, es werden hauptsächlich nur Mahnungen ausgesprochen, Das ist ein Riesenproblem, vor allem für die Tiere!

Wenn ich mit einem Auto zu schnell fahre und ins Radar komme, kriege ich eine Ano­nymverfügung – das wissen wahrscheinlich einige oder die meisten von uns –, wenn ich falsch parke, bekomme ich einen Strafzettel auf die Windschutzscheibe gelegt, und wenn ich von einer Polizistin oder einem Polizisten aufgehalten werde und sich heraus­stellt, dass bei meinem Auto das Pickerl abgelaufen ist, werden mir die Nummerntafeln abgenommen. Das wisst ihr alle; und die Strafen sind empfindlich. Beim Tiertransportge­setz ist das leider nicht so, und deswegen wird Tierleid weiterhin bestehen bleiben.

Meine Vorredner haben es schon gesagt: 104 844 Rinder werden nach Österreich im­portiert und 89 000 Rinder werden aus Österreich exportiert, und da gebe ich Kollegin Diesner-Wais recht, die gesagt hat: Innerhalb Österreichs bis zum nächsten Schlachthof wird es wohl passen, da wird das Tiertransportgesetz wohl auch beachtet werden. – Diese internationalen Transporte aber, bei denen Tiere über Tage zusammengepfercht transportiert werden, bei denen nicht darauf geschaut wird, ob genügend Wasser für die Tiere zur Verfügung steht, nicht darauf geschaut wird, ob verletzte Tiere mittransportiert werden und Tiere während des Transports sterben, die gehen nicht!

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, wel­che die Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz vorsieht, welche jeweils zumindest ca. 10% der Höchststrafe betragen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister, wir unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen, Tierleid zu vermeiden und zu lindern, und ich ersuche Sie, den besagten Tiertransporterlass dem Gesundheits­ausschuss zu übermitteln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Rudolf Silvan

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz

eingebracht zu TOP 9 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Tierschutzbe­richt 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz (III-84 d.B.)

Vor Beginn der Corona-Krise waren die Berichte zu unsagbar qualvollen Tiertransporten und Schlachtungen in Drittstaaten ein zentrales Thema der Debatte rund um den öster­reichischen und europäischen Tierschutz im Nutztierbereich.

Es ist höchst an der Zeit, diesem Thema wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Wie die Salzburger Nachrichten vor Kurzem berichteten, fahren Tiertransporte mit zwei Wochen alten Kälbern unverändert ins EU-Ausland. Kälber, die zum Teil erst zwei Wo­chen davor auf einem Salzburger Bauernhof auf die Welt kommen, treten von Bergheim aus die Reise in ein EU-Land an. Im Vorjahr betraf dies 35.000 Kälber österreich­weit,16.000 dieser Kälber stammten aus Salzburg, wie die Zeitung berichtete. Unge­achtet der Covid-Krise starteten jeden Montagabend mehrere Tiertransporter in Rich­tung Spanien, Polen und Norditalien. Beladen waren die Transporter jeweils dreistöckig mit bis zu 210 Kälbern.

Der vorliegende Tierschutzbericht enthält unter anderem die Datenlage zu den jährlich durchgeführten Tiertransportkontrollen. Deshalb ist nun auch klar, dass die Anzahl der Kontrollen auf der Straße weniger wurde, obwohl die Beanstandungen bei Kontrollen auf der Straße jeweils in Relation zur Anzahl an Kontrollen am höchsten sind, nämlich re­gelmäßig bei ca. 20% in den letzten Jahren liegen.

Es braucht mehr Tierschutz und Tierwohl im Nutztierbereich, insbesonders auch im Um­gang mit Tieren, die teilweise über weite Strecken transportiert werden. Ein Ansatzpunkt kann die Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz sein, um eine bessere generalpräventive Wirkung zu erreichen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, wel­che die Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz vorsieht, welche jeweils zumindest ca. 10% der Höchststrafe betragen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Franz Leonhard Eßl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.