18.02

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kann ich gleich an die Ausführungen des Kollegen Stögmüller anschließen. David, ich finde es super, dass wir da einen Ver­bündeten bei den Grünen haben. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Da muss man viel­leicht auch innerhalb der Koalition noch Nachhilfe leisten, auch was die Fakten betrifft, damit wir dann zur Umsetzung kommen, denn bei diesen Anträgen geht es eigentlich um nichts sehr Komplexes.

Ich gehe vielleicht noch einmal kurz darauf ein, worum es bei diesen beiden Anträgen geht, die eigentlich sehr unterschiedliche Themen behandeln: Im ersten Antrag geht es um den Europäischen Freiwilligendienst. Der Europäische Freiwilligendienst wurde nicht, wie Kollege Brandweiner fälschlicherweise gesagt hat, noch gar nicht in Österreich um­gesetzt, sondern es gab ihn schon von 2016 bis 2018. Zwischen 2016 und 2018 gab es die Möglichkeit für österreichische Zivildiener, ihren Zivildienst auch im Rahmen des Eu­ropäischen Freiwilligendienstes zu absolvieren. Das dauerte dann länger, zehn Monate statt neun Monate, dann wurde er als Zivildienst angerechnet.

Dann ist 2018 etwas passiert, das eigentlich nur eine Kleinigkeit war, das eigentlich nur eine redaktionelle Änderung war, das aber für die Betroffenen in Österreich weitreichen­de Folgen hatte: Die Juncker-Kommission hat 2018 den Europäischen Freiwilligendienst, also EFD, in Europäisches Solidaritätskorps, ESK, umbenannt. Diese zwei Buchstaben, die sich geändert haben, haben in Österreich dazu geführt, dass die Betroffenen den Zivildienst im Ausland nicht mehr machen können, weil die zuständigen Behörden, in dem Fall die Zivildienstserviceagentur, das österreichische Zivildienstgesetz so interpre­tieren, dass diese Änderung, die eigentlich in der Sache keine Änderung ist, sondern nur im Namen, dazu führt, dass man den Zivildienst nicht mehr im Ausland absolvieren kann.

Nun könnten, und das sagen auch Interessenvertreter wie zum Beispiel die Bundesju­gendvertretung, die Behörden das Gesetz einfach dem Sinn nach interpretieren und auch jetzt schon zulassen, dass die Betroffenen ihren Zivildienst im Ausland machen. Das wird auf jeden Fall nicht so gehandhabt, und deswegen brauchen wir diesen Antrag und brauchen wir diese Änderung.

Es wundert mich im Übrigen, dass da von der ÖVP eine ablehnende Haltung kommt. Es liegt nämlich ein einstimmiger Beschluss der Konferenz der Jugendlandesräte, der ja auch einige ÖVP-Landesräte und -rätinnen angehören sollen, vor, der das fordert (Ruf: Viele ...!) – viele, ja dann, wenn es viele sind, dann erst recht. Es gibt einen einstimmigen Beschluss der JugendlandesrätInnenkonferenz, deswegen verstehe ich nicht, warum da nichts passiert und warum die ÖVP eine ablehnende Haltung dazu hat.

Wenn man sich so anschaut, wie mit Zivildienern umgegangen wird, wie auch mit diesem Thema umgegangen wird – Kollegin Belakowitsch ist schon darauf eingegangen, wie auch mit diesen Anträgen umgegangen wird –, dann kann man sich auch ein bisschen die vergangenen Monate erklären, denn die liefern ein trauriges Fazit dessen, wie mit Zi­vildienern umgegangen wird und welchen Stellenwert sie für die Bundesregierung haben.

Zivildiener wurden in den vergangenen Monaten vor allem als Billigstarbeitskräfte Orga­nisationen zugewiesen, die teilweise dann selbst hauptamtliche Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben. Zivildiener haben – nicht nur in den vergangenen Monaten, aber da ist es besonders zum Vorschein gekommen – für harte Arbeit eine unverschämt niedrige Entlohnung bekommen: Ab 1,50 Euro die Stunde kann man Zivildiener haben.

Und, Frau Bundesministerin, Sie haben durch ein besonders absurdes Vorgehen mit Ihrer Verhaltensweise im Zusammenhang mit den außerordentlichen Zivildienern in Co­ronazeiten ein System geschaffen, das zwischen zwei Klassen von außerordentlichen Zivildienern unterscheidet, nämlich – das wurde hier schon angesprochen – die freiwil­ligen außerordentlichen Zivildiener, die ungefähr 1 600 Euro monatlich bekommen, und die verlängerten außerordentlichen Zivildiener, die um die 500 Euro monatlich bekom­men. Das ist verfassungswidrig, der Verfassungsgerichtshof wird das auch aufheben. Ich verstehe nicht, warum Sie die Betroffenen so schikanieren und sie warten lassen, bis der Verfassungsgerichtshof das Urteil dazu fällt. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Darum geht es auch im zweiten Antrag der SPÖ – wir haben da schon einen ähnlich lautenden Antrag gestellt –, der dann im Sozialausschuss diskutiert wird. Da geht es eben genau darum, die Entlohnung gleichzustellen, außerordentliche Zivildiener als au­ßerordentliche Zivildiener zu behandeln und nicht zwischen den freiwilligen und den zwangsverlängerten zu trennen beziehungsweise zu spalten.

Mein Wunsch ist, dass wir diese Anträge jetzt nicht wieder weiterverweisen und dann wieder weiterverweisen, sondern schnell erledigen. Es geht um zwei ganz konkrete kleine Änderungen, die für die Betroffenen eine große Änderung darstellen würden. Ja, mir ist bewusst, es betrifft eine kleine Gruppe, die keine Lobby hat, die nicht zur Klientel der ÖVP gehört, aber für die Betroffenen geht es um viel. Deswegen ist es mein Wunsch, dass wir diese Änderungen schnell beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.06