Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es liegt mir keine Wortmeldung vor, somit schließe ich die Debatte auch gleich wieder.

Ich frage, ob der Berichterstatter ein Schlusswort wünscht. – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 407 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur straf­rechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat und Dritten Präsidenten des Nationalrates Norbert Hofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat und Dritten Präsidenten des Nationalrates Norbert Hofer besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat und Dritten Präsidenten des Nationalrates Norbert Hofer wird nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.