18.18

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kollege Stocker hat gerade behauptet, dass die Verfahrensordnung normieren würde, dass die Befragung einer Person nicht länger als 4 Stunden dauern darf und man deswegen jemanden nicht ein zweites Mal laden darf. Das ist vollkommen vorbeigelesen.

Ich berichtige tatsächlich: Man darf eine Person einmal laden und 4 Stunden befragen. Man darf als Minderheit eine Person auch ein zweites Mal laden, und diese Befragung darf noch einmal 4 Stunden dauern. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich ersuche Klubobmann Wöginger, eine Aufklärung im eigenen Klub zu gestalten, damit die Geschäftsordnung und die Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses rich­tig verstanden werden. Man darf natürlich als Minderheit zwei Mal laden, und jede Befra­gung darf jeweils 4 Stunden dauern. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Eine Mehrheit kann übrigens unendlich oft laden, und dann kann man unendlich oft 4 Stunden befragen. Das nur als kleinen Aufklärungstipp. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

18.19

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.