16.19

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Frau Kollegin Krisper hat sehr eindringlich und durchaus auch zu Recht – das ist ein sehr ernstes Thema – auf viele Gefahren hingewiesen, die mit Glücksspiel verbunden sein können, und auch der Antrag der NEOS beinhaltet eine ganze Reihe von Vorschlägen dazu.

Bei Frau Kollegin Meinl-Reisinger hat sich in ihrer Rede meine Vermutung bestätigt, dass es bei diesem Antrag doch eigentlich um etwas anderes geht, nämlich um das Transportieren des ganzen Themas rund um die Casinos Austria und die Vorwürfe, die politisch erhoben werden. (Abg. Meinl-Reisinger: Die Frage steht schon im Raum, warum wir so einen schlechten Spielerschutz haben!) – Frau Kollegin Meinl-Reisinger, wenn wir bei diesem ernsten Thema darüber diskutieren wollen, was denn eigentlich Frau Glawischnig macht, dann ist das eine Verhöhnung dieses sehr, sehr ernsten The­mas. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Das machen Sie gerade!)

Es gibt eine ganze Reihe von Konsumverhaltensweisen, die zu Verhaltenssüchten führen können. Glücksspiel ist eine davon, so wie Tabak und Alkohol und andere Dinge, die zu einer Sucht führen können, die im Einzelfall sogar existenzbedrohend sein kann, wobei wir aus Schilderungen wissen, dass das Glücksspiel in etlichen Fällen tatsächlich Existenzen zerstört hat.

Daher muss uns der Spielerschutz ein ganz ernstes Anliegen sein. Der Antrag verweist auch zu Recht auf die österreichische Suchtpräventionsstrategie aus dem Jahre 2015, deren gedruckte Version übrigens immer noch das Foto der leider allzu früh verstor­benen Bundesministerin Oberhauser trägt, die sich verdienstvollerweise dieses The­mas sehr engagiert angenommen hat.

Ich darf Ihnen sagen, ohne allzu viel zu verraten, dass auch in den stattfindenden Regierungsverhandlungen zwischen der ÖVP und den Grünen dieses Thema Glücks­spiel, Suchtprävention und Spielerschutz einen sehr wichtigen und prominenten Platz einnimmt.

Da geht es um mehrere Dinge. Es geht natürlich beim Spielerschutz um all diese Be­schränkungen und Limits, die notwendig sind, es geht um Überwachung und Selbst­kontrolle, es geht aber auch um Therapieangebote, wie auch in der Suchtpräventions­strategie festgehalten, und es geht selbstverständlich auch um die Frage: Wie schaut die künftige Behördenstruktur einerseits bezüglich Zuständigkeit der Aufsicht und an­dererseits bezüglich Gestaltung der Regulative aus?

Es ist vorhin schon darauf hingewiesen worden, auch vom Herrn Bundesminister, dass die Regelung des kleinen Glücksspiels in der aktuellen Form zwar in der grundsätzli­chen Gesetzgebung Bundesangelegenheit ist und das Glücksspielgesetz ein Bundes­gesetz ist, dass es aber genau in diesem Gesetz den Ländern übertragen ist, ob sie – und das natürlich nur auf Basis einer ländergesetzlichen Regelung – kleines Glücks­spiel a) überhaupt zulassen und b) in welcher Form sie es zulassen, wobei sie sich na­türlich an das Bundesgesetz zu halten haben, keine Frage.

Das heißt, ich glaube, dass wir gut daran täten, uns in den nächsten Wochen und Mo­naten sehr, sehr ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen, dass wir aber auch die Erfahrungen gerade derer, die dafür landesgesetzlich zuständig sind, nämlich der Län­der, hier miteinfließen lassen sollten. (Abg. Meinl-Reisinger: Bundesautomaten, online!)

Das heißt auch, dass wir eine Trennung vornehmen sollten, denn auch Ihr Antrag spricht davon, dass sich die meisten Glücksspielbetreiber an die gesetzlichen Bestim­mungen halten und systematische Umgehungen in einer Studie, die dazu angefertigt wurde, nicht oder kaum feststellbar sind. Das heißt, wir müssen uns mit all diesen Fra­gen genauso auch dem illegalen Glücksspiel zuwenden, und hier gibt es natürlich ganz andere Rechtsnormen, bis hin zum Strafgesetz, die dazu aufgerufen sind, diesen Din­gen zu begegnen.

Ja, wir bekennen uns zum Anliegen dieses Antrages (Abg. Meinl-Reisinger: Dann stimmt zu!), nicht zu dem, was Sie in Ihrer Rede teilweise gesagt haben, sondern zum Anliegen dieses schriftlichen Antrages, auch zu den Anliegen, die Frau Krisper sehr ernsthaft, glaubhaft und mit viel Verve vorgetragen hat.

Wir denken, dass der Antrag einerseits sehr konkret, ohne Vorbehandlung und Vorge­spräche fast zu konkret ist, dass wir die Länder miteinbinden sollten, die ja hier im Voll­zug auch ganz konkret miteingebunden sind, und dass wir die Frage der Struktur der Behörden mit diesem Antrag überhaupt nicht erfasst haben, sodass wir diesem Antrag hier heute nicht zustimmen werden. Glauben Sie mir aber, Sie werden in nächster Zeit sehr ernsthafte Vorschläge von uns bekommen, wie wir dieser absolut gegebenen Pro­blematik ernsthaft und seriös begegnen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Krainer. – Bitte.