16.36

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kurz zum Antrag des Kollegen Krai­ner hinsichtlich der Aufstockung der Casag-Anteile durch die Öbag: Auch die freiheitli­che Fraktion wird sich diesem Antrag anschließen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein sehr wichtiger Aspekt beim Spielerschutz wurde im NEOS-Antrag vergessen, und zwar die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. Die Bekämpfung des illegalen Glücks­spiels ist eine der effizientesten Maßnahmen, um Spielerschutz sicherzustellen. Dafür braucht es auch entsprechend effiziente gesetzliche Werkzeuge. Die derzeit vorhande­nen gesetzlichen Werkzeuge sind dafür völlig unzulänglich.

Die illegalen Glücksspielbetreiber spielen mit den Behörden, insbesondere mit der Fi­nanzpolizei, Katz und Maus. Ich selbst habe als Staatssekretär im BMF entsprechende Maßnahmen zur Vollzugsstärkung ausgearbeitet, die jedoch aufgrund des Auseinan­derbrechens der Koalition letzten Endes nicht mehr umgesetzt werden konnten. Diese Maßnahmen zur Vollzugsstärkung liegen aber im BMF in der entsprechenden Abtei­lung auf. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Wir werden diese unter Umständen auch einmal im Rahmen eines Initiativantrages einbringen.

Mit diesen verfahrensrechtlichen Maßnahmen wären die Behörden in der Lage gewe­sen, illegale Glücksspielautomaten und illegale Glücksspieleinrichtungen sofort zu schlie­ßen beziehungsweise zu beschlagnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Begründung dieses NEO-Antrages (Abg. Schellhorn: NEOS!) laufen beim Fi­nanzminister die verschiedensten Fäden zusammen, welche nicht zusammengehören. NEOS hat da offenbar die aktuellsten Entwicklungen verschlafen.

Ich selbst habe mit Kollegen Hanger am 3. Juli dieses Jahres einen Initiativantrag, nämlich den Entwurf für das Finanz-Organisationsreformgesetz, eingebracht. Der Herr Finanzminister hat es schon kurz angesprochen. Im Rahmen dieser Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung wurde auch das Glücksspielgesetz per 1.7.2020 novel­liert. Es handelt sich im Wesentlichen um die Übertragung von Behördenzuständigkei­ten vom Bundesminister für Finanzen zum Finanzamt Österreich. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Mit dieser Neuregelung soll eine Verlagerung und Bündelung der ordnungspolitischen Glücksspielaufsicht des Bundes bei einer Behörde, nämlich beim Finanzamt Österreich, erfolgen.

Neben den abgabenrechtlichen Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich der glücks­spielspezifischen Abgaben führte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, das nunmehr im Finanzamt Österreich aufgeht, bereits wesentliche ord­nungspolitische und abgabenrechtliche Prüfungen der Bundeskonzessionäre und Be­willigungsinhaber der Länder durch. Bei diesen Prüfungshandlungen wird insbeson­dere die Einhaltung glücksspiel- und konzessionsrechtlicher Vorgaben sowie auch dem Spielerschutz zuzurechnender Auflagen geprüft.

Herr Krainer (in Richtung des mit Bundesminister Müller sprechenden Abgeordneten), es wäre nicht schlecht, wenn Sie Platz nehmen und nicht Pausengespräche führen würden, das gebietet die Höflichkeit. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kogler: Das wäre dann ja eine Pausenrede!) – Durch die Zusammenlegung beziehungsweise Übertra­gung der beim BMF angesiedelten operativen Aufsichts- und Vollzugsmaßnahmen zum Finanzamt Österreich sollen Synergien aus ordnungs- und abgabenpolitischen Tätigkeiten genützt werden. In der Struktur des Finanzamts Österreich sollen juristi­sche und betriebswirtschaftliche Kompetenz und langjährige Erfahrung im Umgang mit Spannungsfeldern und sensiblen Themen wie Glücksspiel und Spielerschutz im Fi­nanzressort auf einer Ebene operativ gebündelt werden.

Die bereits im Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel bestehende ordnungspolitische Aufsicht über die Bundeskonzessionäre wurde durch dieses Gesetz erweitert, indem aufsichtsrechtliche Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren betref­fend die Konzessionäre auf das Finanzamt Österreich übergehen werden. Die Bünde­lung der ordnungspolitischen Glücksspielaufsicht und der Verfahrensführung außerhalb der Zentralstelle entspricht jenen in anderen Bereichen der Bundesfinanzverwaltung. Und das BMF kann sich damit in einem sich technologisch zunehmend verändernden und globalisierten Glücksspielmarkt intensiver auf Kernaufgaben und Rahmenbedin­gungen dieses Wirtschaftsbereichs konzentrieren.

Abschließend darf ich der Spielerschutzstelle im Finanzministerium bei dieser Gele­genheit für ihre engagierte und wichtige Tätigkeit recht herzlich Dank sagen, aber auch unserer Finanzpolizei und deren Leiter Wilfried Lehner möchte ich bei dieser Gelegen­heit Dank und Anerkennung aussprechen. Sie erfüllen einen Drecksjob, der nicht im­mer leicht ist. (Beifall des Abg. Krainer. – Abg. Kogler: Stimmt!)

Wir werden diesen Antrag aber dennoch ablehnen, da er dem Wunschzettel der ille­galen Glücksspielbranche an das Christkind entspricht. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Geh bitte! Das ist nahezu diffamierend, was Sie da sa­gen!)

16.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kogler. – Bitte.