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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Ich möchte etwas konkreter auf den Antrag eingehen, denn mit dem vorliegenden Dringlichen Antrag thematisieren die NEOS ein tatsächlich bestehendes Problem, ein sehr drängendes Problem: die Ge­fährdung der Bevölkerung durch den gewerbsmäßigen Betrieb von Glücksspielautomaten.

Jahrzehntelang wurde das sogenannte kleine Glücksspiel vom Gesetzgeber als Privi­leg der Länder toleriert. Bis 2010 durften Länder Automatenglücksspiele mit einem Ein­satz bis maximal 50 Cent und einem Gewinn von maximal 20 Euro als Ausnahme vom Glücksspielmonopol des Bundes gesetzlich erlauben. Seit Ende der Neunzigerjahre war es insbesondere der derzeit medial auch intensiv beleuchtete Novomatic-Konzern, der dieses Gewerbe systematisch ausdehnte.

Durch die technische Gestaltung, zum Beispiel durch die Automatikstartertaste ging es los. Jeder von Ihnen kennt das wahrscheinlich vom Fernsehen oder weil er selber schon einmal im Casino war: Das ist diese Taste, auf die man immer wieder drauf­drückt, und dann startet das immer wieder. Das ist dieser kleine Button oder Buzzer (der Redner deutet mit der Hand das wiederholte Drücken einer Taste an), damit kommt man mehr ins Spielen und noch mehr ins Spielen und noch mehr ins Spielen, weil man ja eh dauernd nur auf diese Taste drückt; das ist diese eine Taste, die einen dazu drängt, öfter zu spielen.

Die Folge war, dass die zunehmende Verbreitung von Spielautomaten des kleinen Glücksspiels auch zu einem starken Anstieg der Spielsucht führte. Laut einem Gutach­ten des Universitätsprofessors Herwig Scholz aus dem Jahr 2006 gab es in jenen Bundesländern, die das Automatenglücksspiel zugelassen haben, auch deutlich mehr krankhaft spielsüchtige Menschen, Spielerinnen und Spieler als zum Beispiel in ande­ren Bundesländern, die es nicht zugelassen haben. In Kärnten zum Beispiel wurde nach der Zulassung 1997 eine „massive Expansion“ von PatientInnen registriert. Ein besonderes Risiko bestand auch für jugendliche SpielerInnen, die damals nur über das kleine Glücksspiel einsteigen konnten und dann halt irgendwie vom großen Glücksspiel in den Casinos umschlungen wurden und dort hineingeraten sind; Status quo kommen sie dort halt hinein.

Daraufhin wurde der Gesetzgeber auch 2010 noch einmal tätig. Doch statt eine stär­kere Regelung vorzunehmen, was eigentlich sinnhaft gewesen wäre, wurde die exzes­sive und nach mehreren Gerichtsurteilen verbotene Praxis der Automatenbetreiber mit zu hohen Einsätzen und Gewinnen legalisiert und der gefährliche Missstand wurde zur gesetzlichen Norm erhoben. Das ist das Problem dahinter.

Die rot-grüne Regierung in Wien hat die einzig logische Konsequenz aus dieser gan­zen Sache gezogen: Die neue Regelung wurde nicht umgesetzt, sondern das kleine Glücksspiel wurde verboten. Das ist nach wie vor ein grüner Erfolg – gemeinsam mit den Roten – und auch ein Paradebeispiel in Österreich. (Beifall bei den Grünen.) Auch Kollege Ellensohn war bei diesem Thema eine starke treibende Kraft. In anderen Bun­desländern aber besteht das Problem weiterhin.

Der Antrag der NEOS zeigt einige sinnvolle Vorschläge auf, wie man das Risiko durch Glücksspielautomaten wieder zurückdrängen kann: die Reduktion der Einsätze, die Verlängerung der Spieldauer, automatische Spielunterbrechung, die Begrenzung der Verluste pro Stunde – all das dient der Reduktion der Verluste, die oft besonders fi­nanziell schwache Bevölkerungsgruppen treffen und auch zu existenziellen Krisen oder persönlichen Dramen und Beschaffungskriminalität führen. Im Glücksspielbereich ist auch ein sehr hohes Potenzial an Kriminalität vorhanden, und das ist ein Problem.

Weitere Vorschläge, wie zum Beispiel die Reduktion der Gewinne, sind genauso ge­eignet, den Antrieb zum Spiel zu senken.

Positiv zu bemerken ist, dass nicht nur das Automatenspiel der Länder erfasst sein soll, sondern auch die sogenannten Videolotterieterminals, die aufgrund der Lotterie­konzession als Onlineglücksspiel betrieben werden.

Zusätzlich müsste man jedoch für das Automatenglücksspiel in Casinos vergleichbare Beschränkungen einführen, weil dort genauso systematisch die gleiche Gefahr, das gleiche Gefahrenpotenzial besteht.

Der Antrag der NEOS enthält einige Schritte in die richtige Richtung. Man müsste je­doch insgesamt noch viel mehr und viel umfassendere Reformen in die Wege leiten. Werbeverbote wären zum Beispiel ein Anliegen, zentrale staatliche Kontrolle bis hin zu einer rein staatlichen Ausübung des Glücksspiels nach dem Modell der Norweger wä­ren denkbare Wege (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ja auch viel besser, weil der Pos­tenschacher ...!), die eingeschlagen werden können.

Wir müssen auch darüber diskutieren, wie wir das Problem des illegalen Glücksspiels in Österreich beherrschen und einfangen können. Alleine 2017 wurden über 2 800 Spiel­geräte in Österreich beschlagnahmt und über 1 200 Strafanträge gestellt, und die Ten­denz ist steigend. Wissen Sie, apropos, welches Bundesland führend war, wenn es um beschlagnahmte Geräte ging? – Es war Oberösterreich, mit über 1 100 beschlagnahm­ten Geräten. Dort ist überhaupt das kleine Glücksspiel noch erlaubt. In diesem Zu­sammenhang braucht es also bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und gesetzli­che Vorgaben, um auch wirklich Zwangsmaßnahmen gegen die illegalen Spiellokale ergreifen zu können.

All das soll und muss aber gründlich diskutiert werden. Wir sind also noch lange nicht am Ende dieser Causa Glücksspiel. Wir werden heute zustimmen, wir begrüßen die Initiative der NEOS, dieses wichtige Anliegen in Erinnerung zu rufen und konkrete ge­setzliche Maßnahmen vorzubereiten, ausdrücklich – vielen Dank dafür. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper.)

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