18.23

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei dem vorliegenden Thema geht es um die Frage der Bundeshaftungen, aber nicht nur der Haftungen des Bundes, sondern auch aller anderen Gebietskörperschaften, also jene Fälle, in denen die öffentliche Hand nicht direkt Geld für etwas auszahlt, sondern als Ausfallbürge eine Ausfallhaftung übernimmt. Berühmtestes Beispiel für Ausfallhaftungen war ja die Kärntner Hypo; da wären diese Haftungen aufgrund der Politik der Freiheitlichen in Kärnten tatsächlich schlagend geworden – und das in einer atemberaubenden Höhe –, deswegen sind wir hier sehr genau.

Wir haben am Zustand und an diesem Entwurf drei Kritikpunkte: Der Erste ist ein biss­chen technisch, da geht es um die sogenannte Prozyklizität. Das bedeutet Folgendes: Es gibt in der Wirtschaft ja immer wieder Krisen und Wachstumsphasen. Dieses Ge­setz verursacht, dass man in einer Wachstumsphase immer mehr Haftungen überneh­men kann, was man in der Regel nicht braucht – wenn es mit der Wirtschaft steil bergauf geht, braucht man ja keine großartigen Haftungen zu übernehmen –, aber gleichzeitig in einer Krisensituation immer weniger Handlungsspielraum hat.

Die letzte große Wirtschaftskrise, die Finanzkrise 2008, ist ja nicht lange her. Wenn wir uns das ansehen, sehen wir, dass der Handlungsspielraum, wenn das schon gegolten hätte, für das Parlament, für die Politik, das Richtige zu machen – nämlich zum Bei­spiel die Bankenrettung oder das große KMU-Paket, mit dem wir die Kurzarbeit fi­nanziert haben, aber auch eine Menge von Haftungen für die österreichische Industrie übernommen haben, weil sich die einfach gar kein Geld mehr für die Refinanzierung ausborgen konnte –, in der Krise kleiner wird. Das heißt, wir sehen da das Problem, dass wir in Zukunft Schwierigkeiten haben werden, das Richtige zum richtigen Zeit­punkt zu machen, weil die Regeln, die hier aufgestellt werden, dazu führen, dass es prozyklisch ist, also etwas, was man eigentlich in der Wirtschaftspolitik vermeiden will.

Das Zweite ist die mangelnde Transparenz: Erstens werden Meldeverpflichtungen, die Bestandteil des bestehenden Gesetzes waren, nun gestrichen. Bisher war es so, dass es der Statistik Austria gemeldet werden musste, wenn jemand eine Haftung oder eine Haftungsausnützung um mehr als 10 Prozent oder um 1 Million Euro überschritten hat. – Das fällt weg. Zweitens gibt es auch keinen öffentlichen Bericht, keinen Haf­tungsbericht für alle Teile – nicht nur für den Bund, sondern vor allem auch für Länder, für Gemeinden, für ausgegliederte Einrichtungen –, sodass man in der Öffentlichkeit auch überhaupt nicht sieht, welche Haftungen existieren.

Wir wissen, bei den Haftungen ist Transparenz ganz, ganz wichtig. Einer der Gründe, wieso das bei der Hypo so schiefgehen konnte, ist, dass damals die Landesregierung unter FPÖ-Landeshauptmann und -Finanzlandesräten (Zwischenruf des Abg. Ange­rer) niemals öffentlich und nicht einmal im Landtag dargelegt hat, wie hoch die Haftun­gen sind. Das war ja eines der Probleme. Auch der Rechnungshof hat übrigens die Hö­he der Haftungen damals nicht ausgewiesen, der macht das in der Zwischenzeit (Abg. Angerer: Eingeführt von ÖVP-Landeshauptmann ...!), aber es gibt keine automatische Veröffentlichung der Haftungen. – Das ist der zweite Grund, den wir sehen.

Der dritte Grund ist folgender: Es ist ein systematischer Bruch mit der bisherigen Si­tuation, aber es gibt ja einen Vorschlag der FPÖ, dass Zinsen von Haftungen auch ausgewiesen und eingerechnet werden sollen. Das wäre an und für sich ein Bruch mit der bisherigen Systematik, aber das ist ein Punkt, über den wir halt auch nachdenken.

Das sind die drei offenen Fragen, die an und für sich zur Diskussion stehen. Ich habe in der Zwischenzeit gehört, dass die anderen Fraktionen – also die ÖVP, die Grünen – durchaus gesprächsbereit sind und über diese Punkte reden wollen. Ich würde sagen: Tun wir das, reden wir über diese drei Punkte, wie wir dieses Gesetz verbessern kön­nen! Ich glaube, dass wir im Grundsatz nicht weit auseinanderliegen, aber ich glaube auch, dass die Kritikpunkte, die wir da sehen, fachlich durchaus gerechtfertigt sind und auch einer vernünftigen Diskussion bedürfen; insofern würde ich vorschlagen, dass wir diese Gespräche noch führen und heute das Gesetz nicht in dieser Form verab­schieden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.