18.34

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Auch wenn man­che diese Diskussion über das Bundeshaftungsobergrenzengesetz und die Anglei­chung an die HOG-Vereinbarung als nicht besonders prickelnd wahrnehmen werden, glaube ich doch, dass es im Sinne einer verantwortungsvollen Politik und auch einer Politik, die ökonomischen Grundprinzipien folgt, zentral ist, dass wir die Haftungen, die die öffentliche Hand übernimmt, gut regeln.

Noch einmal zur Erinnerung, worum es bei diesem Thema geht: Der Finanzminister oder die Finanzministerin kann für die öffentliche Hand Haftungen für ausgegliederte Gesellschaften übernehmen. Das heißt, wenn zum Beispiel die Asfinag ihre Schulden aus irgendeinem Grund nicht mehr bedienen kann, dann springt der Staat ein. Da sagt einem schon der Hausverstand, dass es sinnvoll ist, diese Haftungen irgendwie nach oben hin zu begrenzen.

Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Wir erinnern uns leidvoll an die Jah­re 2008, 2009 und folgende, als eine gewisse Landesregierung in Kärnten – Herr Kolle­ge Krainer hat es auch schon angesprochen – sich eine Bank gehalten hat. Die Lan­desregierung war FPÖ-geführt (Abg. Hafenecker: Der Herr ... war ein ÖVPler! Ich sag’s nur!) und hat Haftungen von bis zu 25 Milliarden Euro für eine Bank übernom­men, die natürlich – bei einem Landesbudget von 2 Milliarden Euro – vom Land nicht mehr bedient werden konnten. Es ärgert mich heute noch, dass die österreichischen Steu­erzahlerinnen und Steuerzahler am Ende dafür die Rechnung haben zahlen müssen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Krainer. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Um das zu beheben, wurde 2012 der innerösterreichische Stabilitätspakt beschlossen. Da gab es zwar die Absicht, Obergrenzen einzuführen, aber es wurden keine Höhe und keine Berechnungsart festgelegt. Entsprechend gab es, wie in Österreich üblich, einen Wildwuchs von verschiedenen Obergrenzen; in Kärnten hatte man Haftungen in der Höhe von ungefähr 300 Euro pro Einwohner und in Tirol von 11 000 Euro. Das ist 2017, nach einer Rüge des Rechnungshofes, mit der HOG-Vereinbarung angeglichen worden. Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz ist allerdings nicht mit angepasst wor­den, und deshalb gibt es diese Inkonsistenz. Zusätzlich ist der Geltungszeitraum, der im Bundeshaftungsobergrenzengesetz festgeschrieben ist, mittlerweile ausgelaufen; insofern gibt es auch einen gewissen Handlungsbedarf. Diese Anpassung und diese Vereinheitlichung sind deshalb grundsätzlich sinnvoll.

Ich teile das Argument der Prozyklizität nicht, weil ohnehin eine Verzögerung von zwei bis fast drei Jahren in diesem Mechanismus drinnen sind, da immer das Budget des Vorvorjahres herangezogen wird. Dem Abänderungsantrag des Kollegen Fuchs würde ich nicht zustimmen, weil das ein gewisser Bruch mit der Systematik ist und auch einen Haufen Zusatzarbeit bewirkt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.38

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.