19.18

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vi­zekanzler! Hohes Haus! Meine geschätzten Zuseherinnen und Zuseher! Wir setzen hiermit eine Richtlinie um – und das klingt durchaus sperrig –, die die Sicherstellung der Angleichung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union in Form von betrügerischen Handlungen zulasten der Einnahmen- beziehungsweise Ausgabenseite der Vermögenswerte des EU-Haus­halts bezweckt. – So weit, so gut.

Was heißt das? – Einnahmenseitig haben wir diese Umsetzung bereits im Finanzstraf­gesetz vorgenommen, ausgabenseitig im Wesentlichen auch in den letzten Reformen des Strafgesetzbuches. Zwei Bestimmungen werden heute angepasst, die Bestimmun­gen der §§ 168c und 168d, wie bereits angesprochen, einmal ausgabenseitiger Betrug und einmal missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten. Tatbe­standsmerkmal ist jeweils: zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

Das ist Anlass, dass man sich dieses finanzielle Interesse auch näher ansieht. Wenn man sich den Haushalt ansieht, der kürzlich von den Mitgliedstaaten beschlossen wur­de, sieht man, dass für das Jahr 2020 ein konkreter Auszahlungsbetrag von 153,6 Mil­liarden Euro festgelegt wurde. 80 Prozent dieser Mittel werden in den Mitgliedstaaten verwaltet, Österreich betrifft davon im Jahr 2018 ein Betrag von 2 Milliarden Euro.

Das ist ein durchaus hoher Betrag, der Anlass war, dass ich mir angesehen habe, wie die wirkungsorientierte Folgenabschätzung durch das Justizministerium diesen Geset­zesbeschluss bewertet. Dazu kann man sagen: In dieser Abschätzung geht man davon aus, dass die Fallzahlen voraussichtlich gering sein werden, was meine Vorredner auch schon angemerkt haben. Tatsächlich ist es so, dass in den letzten fünf Jahren § 153b des StGB, Förderungsmißbrauch, nur zweimal zu Verurteilungen geführt hat.

Wenn man die Förderkulisse unseres Landes kennt und gehört hat, was vorhin ge­nannt wurde, nämlich dass 2,5 Milliarden Euro als Betrugsvolumen im Raum stehen, dann sieht man, dass das durchaus überschaubare Größenordnungen sind. Das zeigt, wenn man den gesamten Etat sieht, dass es durchaus eine fördergerechte und auch rechtsordnungskonforme Verwendung von Fördermitteln nicht nur in Österreich, son­dern offensichtlich auch EU-weit gibt.

Ich hoffe, dass dies auch bei den nunmehr eingeführten Tatbeständen so ist und die Bestimmungen tatsächlich kaum zur Anwendung gelangen. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.21

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.