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Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist die Betrugsbekämpfung in der EU aus gutem Grund eine sehr wichtige Zielsetzung. Das Geld in der Europäischen Union ist knapp, und mit Blick auf den Brexit ist klar: Sollte dieser Realität werden, dann scheidet der zweitgrößte Nettozahler aus der EU aus und hinterlässt eine jährliche Finanzlücke von 12 bis 14 Milliarden Euro. Daher gibt es – auch wenig überraschend – die Überlegungen, diese Lücke zu schließen; im Gespräch sind höhere Beiträge, neue EU-Steuern, neue Zölle.

Wie auch immer diese Finanzlücke geschlossen wird, die Menschen müssen sich da­rauf verlassen können, dass das Geld ordentlich verwaltet wird und dort ankommt, wo es hingehört. Daher unterstützt die SPÖ natürlich alle Maßnahmen zur Korruptionsbe­kämpfung, also auch die Einführung dieser beiden neuen Straftatbestände – diese wur­den schon ausgeführt. Die Änderung betreffend die Zuständigkeit hat eher einen for­mellen Charakter, weil dies in Österreich bereits in einschlägigen Bestimmungen gere­gelt war.

Trotzdem hat Österreich im eigenen Wirkungsbereich und vor allem seit der letzten, der türkis-blauen Regierung große Versäumnisse aufzuweisen. So haben zum Beispiel die Betrügereien mit den Dividendenausschüttungen, besser bekannt als Cum-Ex-Ge­schäfte – Sie erinnern sich daran, wir haben im Jänner dieses Jahres den Rechnungshof­bericht dazu diskutiert –, große Beträge gekostet; es waren zwischen 50 und 100 Mil­lionen Euro pro Jahr, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler da zu zahlen hatten. Von der Verfolgung dieser Betrüger ist in Österreich bis jetzt Abstand genommen wor­den, kein Einziger ist angezeigt worden. In Deutschland ist das anders, dort sind An­klagen erfolgt. Hier wird also mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sehr leichtfertig umgegangen, das wurde verschenkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

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