Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 16 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 16:

„Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, die folgenden Aus­schüsse zu wählen:

Ausschuss für innere Angelegenheiten, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Landesver­teidigungsausschuss, Kulturausschuss sowie Rechnungshofausschuss

Dies wird [...] angenommen.

Für die genannten Ausschüsse wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitglie­dern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:

ÖVP je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder

FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder

GRÜNE je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Dies wird [...] angenommen.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Aus­schüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.

Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“

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Erheben sich gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls Einwendungen? – Da dies nicht der Fall ist, gilt dieser Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.