12.40

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln jetzt in dieser ersten Debatte betreffend den Rechnungshof drei Berichte gemeinsam, die allesamt, glaube ich, von den Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen wur­den. Aus meiner Sicht eint sie eine Sache in den Bewertungen des Rechnungshofes, und das ist, dass das Management im Justizministerium nicht optimal funktioniert; drü­cken wir es einmal freundlich aus.

Es sind, egal, in welchem dieser drei Berichte, Dinge enthalten, die klassische Manage­mentaufgaben sind, klassische Koordinierungen, die einfach suboptimal funktionieren. Das ist beispielsweise beim Straf- und Maßnahmenvollzug – dort gab es ja 2015 schon eine Organisationsreform, bei der aber viele Dinge einfach nicht umgesetzt wurden. Es fehlt dort die Gesamtstrategie, es fehlt das systematische Qualitätssicherungsmanage­ment. All diese Dinge fehlen.

Das betrifft auch die Justizanstalten. Es wurde angesprochen: Wir hatten dort im Jahr 2019 teilweise mehr als 100 Prozent Belegung, also eine Überbelegung – was na­türlich dazu führt, dass man klar sieht: Es fehlt am Management, daran, dass man Dinge vorausahnt, Dinge antizipiert.

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung wurde auch schon angesprochen, dazu Fol­gendes: In diesem Bereich sind Räume nass, das heißt, die Wände sind nass, das heißt, das Gut, das dort gelagert wird, verkommt, wird abgenutzt und verliert an Wert, was dann natürlich Mindereinnahmen bedeutet. Es gibt dort ineffiziente Insellösungen. Das heißt, jede dieser Räumlichkeiten hat ein eigenes EDV-System, eigene Strukturen, die wie­derum dazu führen, dass das alles nicht zusammenspielt, Mehrkosten entstehen und das Management einfach durchwegs miserabel ist.

Das sieht man auch im Dolmetschbereich – auch der wurde angesprochen. Dort ist es so, dass es teilweise zu wenige Dolmetscher in einzelnen Sprachen gibt beziehungswei­se gar keine. Es gibt auch keine Strategie, wie man sich langfristig weiterentwickeln will, wie man langfristig schaut, welche Sprachen in Zukunft mehr benötigt werden, um dann dort Schwerpunkte zu setzen. Darüber hinaus geht es auch um die Soldfrage. Die Ent­lohnung ist relativ schlecht, um das auch wieder nett auszudrücken.

Es gibt dort seit 2007 keine Erhöhung, im Gegenteil, 2014 wurden die Auszahlungen dafür sogar nach unten nivelliert – was dazu führt, dass es natürlich ein Nachwuchspro­blem und eine Überalterung im System gibt, was langfristig – noch einmal – dazu führt, dass es wieder weniger Übersetzer und Dolmetscher gibt. Das ist eine Katastrophe. Dieses Managementversagen auf allen Ebenen ist sozusagen der Grund für all diese Maßnahmen beziehungsweise dieses Fehlverhalten, das da im Justizministerium an den Tag gelegt wird.

Deswegen bringe ich einen Entschließungsantrag genau zu diesem Thema ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Justizverwaltung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in der Justizverwaltung klare Zielvorgaben und Strategien festzulegen sowie für alle Bereiche ein geeignetes Berichts- und Kontrollwesen zu implementieren.“

*****

Dieser Antrag ist deswegen so wichtig, weil es – wie Sie jetzt in meiner Rede, aber auch in jenen meiner VorrednerInnen gehört haben – massive Probleme gibt, die alle durch klare Zielvorgaben, durch klassisches Management gut bewältigbar wären.

Darüber hinaus habe ich schon die Sold- beziehungsweise Entlohnungsfrage bei den DolmetscherInnen angesprochen. Auch diesbezüglich muss es schnellstmöglich Ände­rungen geben.

Daher bringe ich noch einen zweiten Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmet­scher_innen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Höhe der Gebührensätze für Sachver­ständige und Dolmetscher_innen im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) idgF hinsicht­lich deren Angemessenheit zu evaluieren. Bei der Evaluierung soll insbesondere auf die ausreichende Versorgung des Justizsystems mit qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen Bedacht genommen werden. Über die Ergebnisse dieser Evaluie­rung möge die Frau Bundesminister ehestmöglich berichten sowie etwaige daraus resul­tierende Gesetzesvorschläge dem Nationalrat zuleiten.“

*****

All diese Dinge sind relativ leicht lösbar, wenn man wirklich beginnt, im Justizministerium stärker auf das Thema Management zu setzen, und einfach bereit ist, Schritte einzulei­ten, um die Dinge möglichst bald und schnell anzugehen.

Ich danke Ihnen, Frau Rechnungshofpräsidentin, dass Sie das in diesen drei Berichten sehr schön und gut dargelegt haben. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.44

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung der Justizverwaltung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenmi­nisterium und Justizministerium - Reihe BUND 2020/20 (III-140 d.B) – TOP 15

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium, der Bericht des Rechnungshofes betreffend Strafrechtliche Vermögensabschöpfung sowie der Bericht des Rechnungshofes betref­fend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs zeigen auf, dass die Justizverwaltung in diesen Bereichen Verbesserungspotenzial hat. Auffallend ist, dass sich die aufgezeigten Probleme in den jeweiligen Bereichen der Justizverwaltung strukturell ähneln: Der Rechnungshof zeigt vielfach fehlende Zielvorgaben und Strate­gien sowie ein oftmals nur sehr eingeschränktes Berichts- und Kontrollwesen auf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in der Justizverwaltung klare Zielvorgaben und Strategien festzulegen sowie für alle Bereiche ein geeignetes Berichts- und Kontrollwesen zu implementieren.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenmi­nisterium und Justizministerium - Reihe BUND 2020/20 (III-140 d.B) - TOP 15

Sachverständige und Dolmetscher_innen leisten in unserem Rechtsstaat einen essen­ziellen Beitrag. Indem sie den Gerichten ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse zur Verfü­gung stellen und mit ihren Übersetzungsleistungen sonst unüberwindbare Sprachbar­rieren überbrücken, ermöglichen sie es der Justiz, Verfahren zu führen und Entscheidun­gen zu treffen.

Diese verantwortungsvolle und überaus wichtige Funktion innerhalb des Justizsystems wird von den qualifizierten, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachver­ständigen und Dolmetscher_innen erfüllt. Doch wer Qualität will, muss auch dafür Sorge tragen, dass qualifizierte Arbeit auch angemessen entgolten wird. Nur so ist sicherge­stellt, dass sich auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Sachverständige und Dolmet­scher_innen finden, um ihre Fähigkeiten in den Dienst der Rechtspflege der Republik zu stellen.

Die Gebührensätze des Gebührenanspruchsgesetzes, das Grundlage für die Entloh­nung von Sachverständigen und Dolmetscher_innen in vielen behördlichen Verfahren ist, wurden seit dem Jahr 2007 nicht mehr erhöht. Im Jahr 2014 wurden diese sogar noch herabgesetzt. In Kombination mit der Inflation bedeutete dies in den vergangenen Jahren einen beträchtlichen Reallohnverlust. Auch aufgrund dieser Umstände sieht sich die Branche der Sachverständigen und Dolmetscher_innen einem erheblichen Überalte­rungsproblem sowie einem imminenten Nachwuchsproblem konfrontiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Höhe der Gebührensätze für Sachver­ständige und Dolmetscher_innen im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) idgF hinsicht­lich deren Angemessenheit zu evaluieren. Bei der Evaluierung soll insbesondere auf die ausreichende Versorgung des Justizsystems mit qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen Bedacht genommen werden. Über die Ergebnisse dieser Evaluie­rung möge die Frau Bundesminister ehestmöglich berichten sowie etwaige daraus re­sultierende Gesetzesvorschläge dem Nationalrat zuleiten.“

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Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte.