14.01

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Auch ich möchte mich zu dem Antrag zu Wort melden, in dem die Regierungsparteien die Bundesregierung auffordern, eine Broschüre für Frauen mit Behinderung zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung in Leichter Spra­che zu erstellen.

Grundsätzlich freue ich mich über diesen Antrag aus dem Gleichbehandlungsausschuss, weil es extrem wichtig ist, Frauen den Zugang zur gynäkologischen Vorsorgeuntersu­chung zu erleichtern. Gerade bei medizinischen Broschüren ist es wichtig, diese auch in Leichte Sprache zu übersetzen. Ich sehe diese Broschüre als einen winzigen Schritt in eine barrierearme Zukunft und in eine inklusive Gesellschaft. Viele Menschen mit Seh- oder auch Lernschwierigkeiten brauchen vereinfachte Texte, aber es geht nicht nur um die Texte, sondern es geht auch ums Layout und um Farbkombinationen. Viele Bro­schüren sind bei uns noch nicht barrierefrei, obwohl das wohl einfach umzusetzen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen, dass viele Frauen mit, aber auch ohne Behinderung sehr schlecht über gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen informiert sind. Wir wissen auch, Vorsorgeun­tersuchungen können Leben retten. Sie sind sehr wichtig. Darum werden wir diesen An­trag natürlich auch unterstützen.

Jetzt aber zu meiner Kritik: Ich finde es wirklich traurig, dass wir zu diesem Thema über­haupt einen Antrag brauchen, denn die Behindertenrechtskonvention verlangt nach Bar­rierefreiheit in allen Lebensbereichen. Das inkludiert auch Texte in Leichter Sprache. Auch die Digitalisierung könnte man da gut nutzen.

Liebe türkis-grüne Regierungsparteienvertreter hier im Parlament! Meinen Sie das wirk­lich ernst, dass Sie es Ihrer Regierung, Ihren Regierungsmitgliedern nicht zugestehen, dass sie selber eine Broschüre entwickeln können? (Beifall bei der SPÖ.) Eigentlich soll­te es selbstverständlich sein, dass alle Ministerien alle Broschüren in Leichter Sprache drucken.

Weiters möchte ich noch anmerken: Dieser Antrag hat absolut nichts mit Gesetzgebung zu tun. Dabei handelt es sich schließlich schlicht und einfach um eine Verwaltungs­aufgabe, die durchzuführen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.04