14.07

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Wie viel kostet ein Kind? – Das ist eine Frage, die wir zurzeit nicht konkret beantworten können. Es gibt nämlich keine aktuellen Zahlen, an denen wir uns orientieren können. Seit Jahren fordern Kinder- und Jugendorganisationen, Bera­tungsstellen, Familien-, Berufsverbände und auch die SPÖ-Fraktion hier im Hohen Haus eine Neuerhebung der sogenannten Kinderkosten.

Sachorientierte Politik braucht empirische Daten, braucht empirische Grundlagen. Der­zeit arbeiten wir noch mit den Haushaltsausgaben für Kinder aus dem Jahr 1964. Es kann sich jeder vorstellen, dass es im Jahr 1964 andere Zahlen gab als heute, im Jahr 2020. Das hat zur Folge, dass sich auch Familienrecht und familienpolitische Maß­nahmen genau an dieser veralteten Grundlage orientieren.

Die Bundesregierung hat nun die Notwendigkeit einer neuen, einer aktuellen Kinder­kostenstudie erkannt und setzt damit heute eine langjährige Forderung der SPÖ um. Die Statistik Austria wird die Studie erstellen und die maßgeblichen Stakeholder einbinden. Uns als SPÖ-Fraktion ist es auch ganz wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen dabei zu Wort kommen und ganz bewusst die Stärkung der Sicht der Kinder und Jugendlichen in der Studie Raum findet. (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesem Grund halten wir die Einbeziehung der Bundesjugendvertretung in den Pro­zess für sinnvoll und notwendig, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Ju­gend wird aufgefordert, den Prozess der Erstellung der Kinderkostenstudie partizipativ zu gestalten und mit der Einbeziehung der Bundesjugendvertretung die Sicht von Kin­dern und Jugendlichen zu stärken sowie den angekündigten Zwischen- und Endbericht über die Kinderkostenstudie dem Nationalrat zuzuleiten.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Gelegenheit, genau heute am Kinder­rechtetag die Sicht von Kindern und Jugendlichen wertzuschätzen und in den politischen Prozess einfließen zu lassen. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung, indem Sie unserem Antrag zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie

Eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020 zu TOP 22 Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durch­führung einer Kinderkosten-Erhebung (426 d.B.)

Seit vielen Jahren fordern fortschrittliche Parteien, Kinder- und Jugendorganisationen, Beratungsstellen, Familien- und Berufsverbände eine Neuerhebung der finanziellen La­ge von Familien, insbesondere eine Erhebung der sogenannten "Kinderkosten". Derzeit wird der Bedarf noch immer auf Basis einer 1964 (!) veröffentlichten Statistik des Sta­tistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder festgelegt. Eine jährliche Anpassung erfolgt lediglich an den Verbraucherpreisindex. Obwohl sich in den letzten 56 Jahren die Ausgabenstruktur von Haushalten mit Kindern komplett verändert hat, nehmen Familienrecht und familienpolitische Maßnahmen auf die o.g. veraltete Grundla­ge der Regelbedarfssätze, etwa im Unterhaltsrecht oder bei der Familienförderung, Be­zug.

Im aktuellen Regierungsübereinkommen ist die Durchführung einer Kinderkostenstudie zwischen den Regierungsparteien ÖVP und Grüne vereinbart. Im Ausschuss für Familie und Jugend am 22. Oktober 2020 wurde bekannt, dass bereits im Sommer dieses Jahres eine Auftragsvergabe durch das Sozialministerium an die Statistik Austria erfolgt ist. Es wurde über einen Projektbeirat berichtet, in dem Finanz-, Frauen-, Familien- und Justiz­ministerium sowie eine Vertretung der Armutskonferenz (Österreichische Plattform für Alleinerziehende) Mitglieder sind.

Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer neuen Kinderkostenstudie erkannt und setzt nun eine langjährige SPÖ-Forderung um.

Im Hinblick auf die Erstellung der Kinderkostenstudie braucht es jedoch eine transpa­rentere Kommunikation, weshalb die angekündigten Zwischen- und Endberichte jeden­falls dem Parlament zugeleitet werden sollen. Das Projekt kann zudem nur gelingen, wenn auch die Sicht von Kindern und Jugendlichen einbezogen wird.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Ju­gend wird aufgefordert, den Prozess der Erstellung der Kinderkostenstudie partizipativ zu gestalten und mit der Einbeziehung der Bundesjugendvertretung die Sicht von Kin­dern und Jugendlichen zu stärken sowie den angekündigten Zwischen- und Endbericht über die Kinderkostenstudie dem Nationalrat zuzuleiten.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte schön, Frau Abge­ordnete.