13.30

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Einige Punkte – längst nicht alle – dieser wirklich fast historischen Novelle, wie hier in den Reihen geraunt wurde, sind ja schon genannt worden. Ich zähle die restlichen gar nicht auf. Mir geht es um etwas anderes: dass wir von dieser Gesetzes­werdung und diesem Gesetzeswerk hier einmal eine Einordnung vornehmen können.

Ja, natürlich ist es so, dass die internationale Ebene mit dem Welt-Anti-Doping-Code eine Vorgabe macht, das ist schon richtig. Wir sind aber in Österreich ganz gut vorne dabei, was die Antidopingmaßnahmen betrifft; deshalb auch Dank an die Nada. Der Ge­schäftsführer, der auch immer ein hervorragender Berater ist, sitzt heute hinter mir.

Ich wollte zur Einordnung noch hinzufügen: In unserer Gesellschaft spielt der Wettbe­werb eine sehr wichtige Rolle, ob in der Wirtschaft oder woanders – ob das immer gut ist, ist eine andere Frage, ich lasse das einmal dahingestellt –, vor allem natürlich beim Leistungs- und Spitzensport. Dieser hat ja auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion, man kann sie bis in die Antike zurückverfolgen. Wenn es aber so ist, dass das für die Masse der Bevölkerung eine wesentlich größere Bedeutung hat, als viele von uns ein­gestehen – es ist in einer Demokratie ja wichtig, dass man darauf schaut –, dann hat es dort aber auch fair zuzugehen! Wenn schon Wettbewerb – und Wettbewerb gehört im Fall von Spitzensport ja quasi definitorisch dazu –, dann so fair wie möglich, so korrekt wie möglich und nicht mit im Sinne solcher Gesetze quasi kriminellen Methoden, um sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. (Beifall des Abg. Jakob Schwarz.) Das sind die Grundintentionen dieses Gesetzes. Man kann gar nicht hoch genug einschätzen, dass wir hier – oder in dem Fall Sie als Gesetzgeber – immer dahinter sind.

Manchmal sind wir etwas hinterher – das ist der letzte Punkt, den ich ausführen will –, weil es natürlich so ist, dass die Methoden sich immer verbessern, aber man muss zu­mindest nachziehen. Man muss bei der Dopingkontrolle nachziehen, mit den techni­schen Mitteln, die sich ja ändern. Es ändert sich ja auch die Methode der Dopingbekämp­fung. Sie zielt viel mehr auf systematische gaunerhafte Vorgänge und weniger auf die einzelne Substanz im einzelnen Körper eines einzelnen Athleten ab. Man muss erken­nen, was da alles dahintersteht, weil sich auch die Methoden ändern.

Apropos Methoden: Es ist natürlich sehr sinnvoll, dass Whistleblower ausdrücklich ge­schützt werden – das kennen wir aus der Betrugsbekämpfung und ähnlichen Vorgän­gen – und dass das Diskreditieren und die Benachteiligung von Whistleblowern und die Attacken auf Whistleblower ein eigener Tatbestand werden. Das wäre eine Ergänzung, die ich jetzt noch vorgenommen hätte, aber damit lasse ich es schon sein, weil das Ge­setz sehr, sehr umfassend ist und einige Punkte ja genannt wurden. Ich möchte dem Sportausschuss und allen, die daran mitgewirkt haben, gratulieren, dass dieses Gesetz so möglich wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.33

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Sportausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.