16.08

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren jetzt die Novelle eines Bildungsdokumentationsgesetzes, und wir können die Intention, die Sie mit dem Gesetz damals schon – vor, glaube ich, mittlerweile 18 Jahren – hatten, und die Idee dahinter absolut nachvollziehen, nämlich Bildung für den wissenschaftli­chen Zweck zu dokumentieren. Das ist einmal das, was wir verstehen können.

Was wir aber nicht verstehen können, Herr Minister, ist das Vorgehen bei der Umsetzung dieses Bildungsdokumentationsgesetzes. Wir können das Vorhaben bezüglich des Um­gangs vor allem mit der Speicherung von sehr sensiblen Daten von Kindern und Ju­gendlichen ganz einfach nicht verstehen. Deshalb ist das Gesetz aus unserer Sicht nicht gut genug gemacht. Wir sollten ganz einfach nicht leichtfertig mit den Daten von Kindern und Jugendlichen umgehen und haben halt wirklich große, große Bedenken.

Was haben Sie vor? – Sie möchten die Dokumentation der Bildungsdaten, von sehr per­sönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen, bis hin zum fortgeschrittenen Erwach­senenalter – bis zu 60 Jahre – speichern. Das ist eine Verdreifachung der Istsituation, denn im Moment haben wir 20 Jahre – also dreimal so lang wie bisher.

Sie möchten außerdem zum Beispiel auch Betragensnoten dokumentiert wissen und damit manifestieren.

Sie manifestieren auch sonderpädagogischen Förderbedarf und verlängern sozusagen auch dessen Manifestation. Ich frage Sie: Mit welchem Mehrwert? Sie wissen, wir leben noch immer nicht in einer inklusiven Welt mit einer inklusiven Bildung, und es kann durch den dokumentierten SPF-Bedarf immer noch zu Stigmatisierungen von Kindern und Ju­gendlichen und damit auch von Erwachsenen kommen.

Sie ermöglichen außerdem auch den Zugriff auf und die Verarbeitung von biometrischen Bilddaten – wenn man zum Beispiel an SchülerInnenausweise oder Studierendenaus­weise denkt –, und damit wird ein bisschen die Normalisierung der Nutzung von sensib­len Bilddaten etabliert.

Ja, es gibt eine Änderung, was zum Beispiel die Umstellung von der Sozialversiche­rungsnummer auf ein sogenanntes bereichsspezifisches Personenkennzeichen betrifft, aber das tritt erst – und daran gibt es auch Kritik – mit dem Schuljahr 2023/24 in Kraft.

Herr Minister, es ist nicht nur unsere Kritik, es sind nicht nur wir, sondern es sind etliche Institutionen, die dieses Gesetz kritisieren. Ich darf den Rechnungshof erwähnen, ich darf die Arbeiterkammer erwähnen, ich darf die Österreichische HochschülerInnenschaft erwähnen, ich darf Epicenter Works erwähnen, und es sind noch einige mehr. Und sehr offen gesprochen: Diese Kritikpunkte, die geäußert wurden, haben leider keinen Nieder­schlag im Gesetz gefunden.

Deshalb frage ich Sie ganz ehrlich: Wieso planen Sie eine Novelle des Bildungsdoku­mentationsgesetzes, in der es um die Speicherung von Daten für einen Zeitraum von bis zu 60 Jahren geht – nämlich die Aufbewahrungsfrist –, und haben keine Datenschutzfol­genabschätzung, keine, die wir kennen? Sie haben im Ausschuss angesprochen, dass Sie sie eh haben – aber sie ist dem Parlament nicht transparent zugänglich.

Sie setzen außerdem auf enorme Verordnungsermächtigungen, nämlich für Sie selbst, für Ihr Ressort. Das ist auch ein Kritikpunkt, weil damit sozusagen Intransparenz und mögliche Alleingänge verbunden sind.

Ich frage noch einmal: Was soll diese Stigmatisierung durch den SPF, den sonderpäda­gogischen Förderbedarf? Und: Warum etabliert man mit der Novelle auch erstmalig die Erstsprache, womit es auch zu einer Reihung von anderen, weiteren Sprachen kommt?

Der Rechnungshof kritisiert außerdem und fragt, welche Kosten eigentlich dem Schuler­halter, der Schulerhalterin, den Gemeinden entstehen. Auch darauf gibt es keine Antwor­ten, leider.

Herr Minister, das sind Fragen über Fragen und wirklich Unsicherheiten und, wie gesagt, ein Manifestieren von sensiblen Daten von Kindern und Jugendlichen für einen Zeitraum von 60 Jahren. All das schreckt uns wirklich ab und ist uns ganz einfach zu unsicher, nämlich ein zu großer Unsicherheitsfaktor den Kindern und Jugendlichen und ihren Da­ten gegenüber. Somit, Herr Minister, lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

16.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.