16.17

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Vorab an die Kolleginnen Totter und Salzmann, die hier ein Plädoyer im Sinne von: Gehen Sie zu den Massentests, damit die Schulen offen bleiben können und Präsenzunterricht stattfinden kann!, gehalten haben: Ja, das wollen wir auch, und wir ziehen auch nicht jede Maßnahme ins Lächerliche.

Ich verstehe dann aber nicht, warum Sie heute am Vormittag unserem Antrag, dass es in Zukunft regelmäßige Tests auch beim Lehrpersonal geben soll, nicht zugestimmt ha­ben. Also was wollen Sie eigentlich? (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, das ist so! Das haben Sie vielleicht nicht mitbekommen.

Zum Bildungsdokumentationsgesetz: Grundsätzlich sind wir natürlich sehr dafür, dass Bildungsdaten erhoben werden und dass wir wissen, wie Bildungslaufbahnen verlaufen. Wir wollen ja auch – vor allem wir NEOS wollen das; ich hoffe, Sie auch –, dass sich die Bildungsverwaltung stärker an diesen Daten orientiert, ihre Arbeit danach ausrichtet und sie auch als Bewertungsgrundlage für verschiedene politische Handlungen heranzieht. Es geht uns also nicht um das Was, sondern es geht uns darum, wie das ganze Gesetz zustande kommt.

In unserer Welt wäre es notwendig, dass man vor dem Gesetzesbeschluss eine Da­tenschutzfolgeabschätzung auf dem Tisch liegen hat, anhand derer man auch sehen kann, welche Risiken es bei dieser umfassenden Datensammlung, die jetzt dann auch 60 Jahre aufbewahrt wird, gibt, und dass das im Vorhinein diskutiert wird und einfach klar ist, was das bedeutet. Das ist nicht der Fall gewesen. Das kritisieren wir sehr.

Weiters geht es um die wichtige Frage, wer welche Daten zu welchem Zweck mit wel­chen Kriterien auswerten darf. Das ist für uns auch nicht klar ersichtlich. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass die Statistik Austria diese Daten erhält, um ein umfassendes Bild des österreichischen Bildungsniveaus zu zeichnen. Es handelt sich aber schon auch um eine große Verknüpfung von einer Vielzahl von personenbezogenen Merkmalen, die auch, je nach Kombination, durchaus Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Per­sonen zulassen könnte.

Ich finde es bedenklich, dass das Bildungsministerium künftig über einen Datenpool ver­fügt und einen Datenbestand hat, in dem die Ergebnisse zum Beispiel der neuen Kom­petenzmessung, die Schulnoten, Informationen und Bildungshintergrund der Eltern von jedem Schüler und jeder Schülerin drinnen sind, ohne Klarheit zu haben, wo diese Daten gelagert werden, gespeichert werden, welchen konkreten Zwecken sie im Ministerium dienen, welche Ziele mit ihnen verfolgt werden und wer sie beforschen darf.

Nach mir sprechen noch Kollegin Hamann und vielleicht auch Sie (in Richtung Bundes­minister Faßmann): Sie werden sicher mit dem Argument kommen, dass alles daten­schutzrechtlich unter Dach und Fach ist, dass die Daten sicher gelagert und gut verwahrt sind, dass die Bundesregierung besonders gut auf diese Daten schaut. Ich darf Sie da­her nur an das Ergänzungsregister, an die GIS und an die Anmeldungen zu den Massen­tests erinnern – und auch aus diesem Grund stimmen wir nicht zu. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.