16.21

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ein paar Fragen stehen zu diesem Ge­setz im Raum. In den sozialen Medien wurde auch schon die Befürchtung geäußert, das sei ein Überwachungsgesetz. Die Kollegin von der SPÖ hat vorhin gerade gesagt, es werden da leichtfertig Daten erhoben, wobei der Verdacht mitschwingt, die Daten wür­den auch veröffentlicht.

Ich kann dazu zwei Dinge sagen: Mit diesem Gesetz erhöhen wir die Datensicherheit. Wir ersetzen die Sozialversicherungsnummer, die ja bis jetzt verwendet wird, durch ein Personenkennzeichen. Das heißt, wir schützen die Daten wesentlich besser als bisher und ermöglichen auch eine viel bessere Anonymisierung.

Das Zweite, was wir mit diesem Gesetz machen, ist: Wir schaffen eine wesentlich bes­sere Datenbasis für die Forschung und damit auch für die Bildungspolitik, denn eigent­lich – das richte ich besonders an die NEOS – ist doch eine evidenzbasierte Bildungs­politik genau das, was wir immer fordern. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Zu der Sache mit den 60 Jahren: Sicher ist es wichtig, dass man – natürlich anonymi­siert – über 60 Jahre hinweg verfolgen kann, wie sich Bildungsbiografien entwickeln. Kinder sind ja nicht fertig ausgebildet, sobald sie eine Schule verlassen. Wir reden immer vom lebenslangen Lernen, Leben gehen weiter und entwickeln sich. Von welchen Fak­toren beeinflusst wird, ob die Kinder am Ende auf dem Bildungsweg sozusagen verloren gehen oder ob sie später vielleicht doch noch einen Abschluss schaffen, all das sind wichtige Informationen. Wir müssen wissen, wie Ressourcen in unserem Bildungssys­tem eingesetzt werden, wir müssen erfahren, was gute und was weniger gute Ergebnis­se bringt und wo und warum Kinder und Jugendliche verloren gehen.

Zwei Bereiche, die auch schon kurz angesprochen wurden, waren uns besonders wich­tig. Die Erstsprachen wurden erwähnt. Genau da hat es in der Datenerhebung massive Lücken gegeben, die schlecht und schädlich waren, wie wir meinen. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Erstsprachen der Kinder viel besser als bisher erhoben werden. Das war auch ein ausdrücklicher Wunsch der Statistik Austria. Bisher wurde immer nur zwischen Deutsch und nicht Deutsch unterschieden. Es wurde überhaupt nicht unterschieden, wie gut ein Kind seine eigene Muttersprache kann, wann es in der eigenen Muttersprache alphabetisiert wird. All das soll jetzt systematisch erfasst werden – und das ist ein Fortschritt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das zweite Beispiel, das uns auch besonders wichtig war, ist die Datenbasis für den Chancenindex. Wir alle wollen wissen, wo strukturelle Benachteiligungen in unserem Bildungssystem bestehen und wie man Ressourcen gezielt einsetzen kann, um diesen entgegenzuwirken – und dafür brauchen wir eine bessere Datenbasis. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass es da drinnen steht.

In diesem Sinne ist es, glaube ich, ein gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir legen, wie vereinbart, die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.