17.50
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! 65 Prozent aller Studierenden sind neben ihrem Studium berufstätig – durchschnittlich über 20,5 Stunden sagt die Statistik –, 40 Prozent davon sind geringfügig beschäftigt. Das zeigt, wie viel Österreichs Studierende nebenher arbeiten. Ich möchte an dieser Stelle meinen Hut vor ihnen ziehen.
Für die Arbeit neben dem Studium gibt es unterschiedliche Gründe, von meinen Studierenden weiß ich, einerseits natürlich um Geld zu verdienen, aber andererseits auch um Praxiserfahrung zu sammeln. Tatsächlich ist das für die Studierenden auch sehr wertvoll. Man merkt, die, die arbeiten, sind oft noch eifriger beim Studium beziehungsweise wissen, wofür sie das tun, und können ihre Praxiserfahrung einbringen. Das ist also ein ganz wertvoller Teil ihres Lebens und für das Studium bereichernd.
Es gibt in Österreich rund 360 000 Studierende, Unis und FHs zusammengenommen, und circa 12 Prozent von ihnen – 43 000 – beziehen Studienbeihilfe. Zur Studienbeihilfe: Grundsätzlich ist sie vom Einkommen abhängig, naheliegenderweise vom Einkommen der Eltern, und bis zu einem gewissen Grad natürlich auch davon, ob der beziehungsweise die Studierende selbst etwas verdient. Über diese Zuverdienstgrenze sprechen wir heute.
Wir haben nämlich im Herbst die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe von 12 000 Euro auf 15 000 Euro pro Jahr angehoben. Diesen Gleichklang, der immer zwischen der Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe und von Studienbeihilfe geherrscht hat, wollen wir heute wieder herstellen. Ich glaube, das ist ein wichtiges Anliegen. Wir waren uns auch im Ausschuss einig, und in dem Sinne bitte ich hier wieder um einhellige Zustimmung im Sinne unserer Studierenden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.52
Präsidentin Doris Bures: Es hat offenbar einen diffamierenden Zwischenruf von Ihnen, Frau Abgeordnete Blimlinger, gegeben. Ich habe ihn nicht gehört – mit den Glaswänden ist es noch einmal schwieriger, Zwischenrufe akustisch wahrzunehmen –, obwohl ich mich sehr bemühe, den Beratungen konzentriert zu folgen. Ich werde mir das Stenographische Protokoll kommen lassen und werde Ihnen dann anhand des Protokolls die weitere Vorgangsweise erläutern.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Martin Graf zu Wort. – Bitte.