17.58

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sieben von zehn Studenten arbeiten neben ih­rem Studium, darunter viele, um sich das Studium überhaupt zu finanzieren, und andere, um nebenbei Berufspraxis zu sammeln – das haben wir schon gehört. Da uns etwas daran liegt, arbeitende Menschen zu entlasten, haben wir im September die Zuverdienst­grenze für die Familienbeihilfe erhöht. Bisher hat ein Studierender maximal 10 000 Euro jährlich dazuverdienen können, ohne die Familienbeihilfe zurückzahlen zu müssen. Wir haben diese Grenze auf 15 000 Euro erhöht, und das kommt unzähligen Studenten zu­gute. (Beifall bei der ÖVP.)

Danke für die vielen positiven Nachrichten und Rückmeldungen, die es nach diesem Beschluss gegeben hat, einige haben dann nachgefragt, ob das denn auch für die Stu­dienbeihilfe, beispielsweise für das Selbsterhalterstipendium, gilt. Das beschließen wir heute hier im Parlament und erhöhen damit auch die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe.

Davon profitieren jährlich 3 000 Studierende, die Studienbeihilfe beziehen und die Zu­verdienstgrenze von 10 000 Euro jährlich bisher überschritten haben. Diese Entlastung gilt auch nicht erst ab nächstem Jahr, sondern ab sofort rückwirkend per 1.1.2020.

Ich freue mich sehr über diesen Meilenstein in der Jugendpolitik. Wir erhöhen die Zuver­dienstgrenze auf 15 000 Euro und entlasten damit unzählige berufstätige Studierende, weil sie somit die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe nicht verlieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.00

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Faßmann zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Minister.